26.11.2009 - 7.8 XIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel erklärt, dass nach Auffassung des Verwaltungsgerichts die Gebührenkalkulation des HEB - im Prozess gegen verschiedene Kläger - als nicht rechtmäßig beurteilt wurde. Dies war so der Presse zu entnehmen. Das Gericht forderte auf, Transparenz bei der Gebührenkalkulation herzustellen. Hier wurde auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in diverse Verträge, so z. B. in den Pachtvertrag und Entsorgungsvertrag, gefordert. Der HEB ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen und hat stattdessen den anberaumten Klagetermin verstreichen lassen. Dies hatte zur Folge, dass die Gebührenbescheide für die Kläger 2008 aufgehoben wurden. Dadurch bekamen rd. 50 Personen ihre Müllgebühren zurückerstattet, wodurch dem HEB und somit auch der Stadt Hagen ein Schaden entstanden ist. Für Herrn Riechel stellt sich nun die Frage, wie es um die Gebührenkalkulation 2009 bestellt ist. Er möchte wissen, welches rechtliche Risiko besteht, wenn die Gebührenkalkulation, wie sie jetzt vorliegt, beschlossen wird. Er möchte ferner wissen, ob hier erneut ein Klagerisiko besteht oder ob und wie sichergestellt ist, dass dieses nicht besteht. Herr Riechel vertritt die Auffassung, dass die Ratsmitglieder die gleiche Gebührentransparenz einfordern sollten, die die Bürger bereits eingefordert haben.

 

Herr Dr. Bücker bezieht sich erneut auf die mangelnde Rechnungsprüfungsmöglichkeit und schließt sich den Ausführungen von Herrn Riechel an.

 

Herr Thieser möchte neben den gebührenrelevanten Einnahmen und Kosten auch die nicht gebührenrelevanten Einnahmen und Kosten dargestellt bekommen. Wenn die Stadt Hagen als Miteigentümer des HEB über Gebührenerhöhungen diskutieren und entscheiden soll, muss bekannt sein, wie sich die Situation im nicht gebührenrelevanten Bereich darstellt. Aus diesem Bereich werden Dividenden an die Stadt Hagen als Gesellschafterin ausgeschüttet, so dass es eine Abwägungsfrage darstellt, inwieweit aus dem nichtrelevanten Gebührenbereich Ausschüttungen an den gebührenrelevanten Bereich überführt werden, um die Gebührenentwicklung konstant zu halten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm gibt den Hinweis, dass der von Herrn Thieser angesprochene Weg rechnerisch denkbar ist (Quersubventionierung). Allerdings darf die Stadt Hagen als Nothaushaltskommune diesen Weg nicht beschreiten. Sie muss darauf achten, dass die Erträge aus dem nichtgebührenrelevanten Bereich dem Haushalt zufließen. Belastungen aus dem nichtgebührenrelevanten Bereich dürfen auch nicht in den gebührenrelevanten Bereich verschoben werden, weshalb eine deutliche Abgrenzung erforderlich ist. Die Transparenz für die Politik muss über die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse des HEB gewährleistet sein.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass die Transparenz gegenüber dem Rat der Stadt Hagen durch die Vertreter des Rates im Aufsichtsrat des HEB gegeben ist. Zur konkreten Frage von Herrn Riechel weist er darauf hin, dass es seinerzeit zum Unternehmerwagnis eine richtungsweisende Entscheidung des OVG Münster gegeben hat, dass dieses maximal 1 % betragen darf. Seinerzeit ging der HEB noch davon aus, dass unter bestimmten Bedingungen das Unternehmerwagnis geringfügig höher liegen könnte. Hier wurde inzwischen eine Konformität mit der Gerichtsentscheidung des OVG hergestellt (Zeile 23 der Anlage 1 der Vorlage). Ein Klagerisiko besteht somit nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr.

 

Herr Riechel geht auf die Seite 2 der Verwaltungsvorlage ein und erklärt, dass der größte Ertragsverlust aus Leistungen gegenüber dem Ennepe-Ruhr-Kreis resultiert. Der bestehende Vertrag zur Müllanlieferung läuft hier zum Jahresende 2009 aus. Herr Riechel verweist auf die Presseberichterstattung vom Vortag, wonach die Müllgebühren im Ennepe-Ruhr-Kreis auch steigen und zitiert daraus. Durch die Nichtanlieferung des Mülls an die Müllverbrennungsanlage Hagen spart der Kreis laut Pressebericht rd. 42.000 € ein. Der HEB macht somit rd. 1,2 Mio. € Verlust, damit der Ennepe-Ruhr-Kreis rd. 42.000 € sparen kann. Er möchte wissen, wie dieses Missverhältnis zustande kommt und ob hier überlegt worden ist, dem Kreis einen Nachlass in entsprechender Höhe zu gewähren, um den Verlust beim HEB zu minimieren und den Verbleib des Kreises im Vertrag sicherzustellen.

 

Herr Dr. Bleicher weist darauf hin, dass im Jahr 2005 die "Technische Anleitung Siedlungsabfall" in Kraft getreten ist. Zu diesem Zeitpunkt mussten sich alle Kommunen mit der Vorbehandlung ihrer Abfälle neu aufstellen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat dies getan, indem er sich an den ECO-City-Verbund angeschlossen hat. Der Verbund lässt die Abfälle u. a. in der Müllverbrennungsanlage Wuppertal vorbehandeln. Der Ennepe-Ruhr-Kreis konnte noch nicht sofort in die Anlage einliefern, weil er aufgrund des Vertrages mit der Stadt Hagen noch gebunden war. Dieser Vertrag läuft nun aus. Eine Möglichkeit zur Nachverhandlung war hier nicht mehr gegeben, weil bereits eine vertragliche Verbindlichkeit des Ennepe-Ruhr-Kreises gegenüber den ECO-City-Kommunen eingegangen wurde. Die Verbindung im ECO-City-Verbund wurde von der EU-Kommission mit Blick auf vergaberechtliche und kartellrechtliche Fragestellungen geprüft und von dieser freigegeben worden.

 

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Beschluss:

 

Der XIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen -Nr. 0925/2009) vom 02.11.2009 ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2010

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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