08.10.2009 - 5.7 1. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparka...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.   Der nach Vorlage des Jahresabschlusses 2008 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 5.192.210,36 € wird nach § 25 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz an die Stadt Hagen zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.

 

2.   Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Vorstand) wird Entlastung nach § 24 Abs. 4 S. 2 Sparkassengesetz erteilt.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 12.10.2009.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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