08.10.2009 - 5.19 Bebauungsplan Nr. 9/001. Änderung nach § 13 Bau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 08.10.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Ramrath merkt an, dass es der Verwaltung mit dieser
Vorlage gelungen sei, eine weitere Änderung im Rahmen des ersten Bauabschnitts
durchzuführen. Dadurch komme es zu einer Erhöhung der Qualität hinsichtlich der
Verkehrs- und Trassenplanung und gleichzeitig zu einer weiteren Kostensenkung.
Das Ziel, die Bahnhofshinterfahrung in einer finanzierbaren Größenordnung zu
führen, sei die Verwaltung dadurch näher gekommen. Durch aktuelle Veränderungen
bei der Deutschen Bahn AG hätten sich diese Möglichkeiten ergeben. Bei einer
heutigen Beschlussfassung bestehe die Aussicht auf die zu erwartende Bewilligung
von der Bezirksregierung Arnsberg, so dass der Startschuss zur
Bahnhofshinterfahrung erfolgen könnte.
Beschluss:
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur ersten Änderung des
Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser
Straße – VARTA nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Plangebietsgrenze verläuft am
westlichen Ufer der Ennepe bis zur Brücke Weidestraße, ab hier entlang der
Kuhlestraße bis zum Haus Nr. 10, dann die Kuhlestraße querend auf der
westlichen Seite des Gebäudes Nr. 15 entlang bis zu dem vorhandenen Fußweg,
dann die Böschung nach Süden herab und die Gleistrasse querend bis zur Ennepe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser
Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 13
Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Nächster
Verfahrenschritt: Als nächster Verfahrensschritt ist Anfang 2010 der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung vorgesehen.
