08.10.2009 - 5.16 Planungsrechtliche Stellungnahme zur Rathaus-Ga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig erklärt für seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese grundsätzlich eine Entwicklung an dieser Stelle befürworten würden. Infolge der weiteren Planungen zur Realisierung der Rathaus-Galerie sollten die vorgesehenen Entwicklungen am Bettermanngelände der Vergangenheit angehören, zumal die Anforderungen des Luftreinhalteplans eingehalten werden müssten. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 2000 mit einer Verkaufsfläche von 15.000 qm sähe eine Stellplatzanforderung von 240 Stellplätzen vor. Würde sich aufgrund neuer Entwicklungen die Stellplatzanforderung an dieser Stelle auf 420 erhöhen, so sei darüber nachzudenken, wie die Stellplätze auf 240 begrenzt werden könnten. Herr Ludwig erinnert in diesem Zusammenhang an die seinerzeit geführte Diskussion bezüglich der Herausnahme des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aus der Mittelstraße zur Potthofstraße. Bündnis 90/ Die Grünen werden aus diesem Grund folgende Ergänzung zur Beschlussfassung beantragen:

 

Wie im Bebauungsplan aus dem Jahre 2000 sind die Stellplätze auf 240 zu begrenzen und die 180 nach heutigen Gesichtspunkten fehlenden Stellplätze abzulösen und direkt in die Verbesserung des ÖPNV-Systems zu investieren.

 

Herr Thielmann erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese lediglich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen werden. Zwar sei die vorgesehene Bebauung am Bettermanngelände durch den Bau der Rathaus-Galerie nicht mehr erforderlich, aber eine andere Bebauung sei dennoch denkbar. Im Übrigen sei der  Bau einer Tiefgarage für die Rathaus-Galerie sinnvoll. Eine Kollision mit dem ÖPNV sei in der Potthofstraße nicht gegeben.

 

Herr Grothe teilt mit, dass mit dem Antragsteller die verkehrliche Entwicklung diskutiert wurde. Dazu gäbe es ein entsprechendes Verkehrsgutachten, welches aussagen würde, dass die Anzahl von 420 Stellplätzen über die bestehenden Straßen abgewickelt werden könnten. Eine Kollision mit dem ÖPNV auf der Busstrasse Potthofstraße gäbe es nicht. Die von dem Antragsteller geforderte Stellplatzerhöhung auf 420 Stellplätze sei aus Lufthygienischen- und Verkehrsentwicklungsgründen vertretbar. Dem ergänzenden Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sollte aus diesem Grunde nicht gefolgt werden.

 

Frau Kingreen vermisst von der Verwaltung andere positive Vorschläge. Die Gesetze der Europäischen Union sollten im Sinne der Luftreinhaltung eingehalten werden. Ergänzend verweist Frau Kingreen auf eine schadstofftechnische Stellungnahme des Regierungspräsidenten.

 

Herr Dr. Bleicher erinnert an den derzeit gültigen Luftreinhalteplan, den der Rat vor rd. 1 Jahr beschlossen habe. Mit der vorgesehenen Maßnahme würde sich die Verwaltung innerhalb der Vorgaben dieses Luftreinhalteplanes bewegen. Zwei bis drei Jahre nach der Realisierung dieses Projektes habe die Verwaltung die Möglichkeit zu prüfen, wie sich die Luftentwicklung tatsächlich darstellen würde. Entsprechende Gegenmaßnahmen müssten dann ggf. eingeleitet werden.

 

 

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Grünen wie folgt abstimmen:

 

Wie im Bebauungsplan aus dem Jahre 2000 sind die Stellplätze auf 240 zu begrenzen und die 180 nach heutigen Gesichtspunkten fehlenden Stellplätze abzulösen und direkt in die Verbesserung des ÖPNV-Systems zu investieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

Danach lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gemäß §§ 31,43 GO NRW i.V. mit

§ 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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Beschluss:

 

Die planungsrechtliche Abwägung zur Rathaus-Galerie, Projektentwickler „GEDO Grundstücksentwicklungs- u. Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG“, zu den Themen Tiefgarageebenen und verkehrliche Entwicklung von 420 Einstellplätzen wird zur Kenntnis genommen. Den beabsichtigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12/99 (518) Rathausstraße/Dahlenkampstraße nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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