01.10.2009 - 5 Garenfeld -Nord / Unterdorf-a) Teiländerung Nr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Breddermann fragt nach, ob die betroffenen Eigentümer über die Verfahrenseinstellungen informiert worden seien.  Herr Dr. Strähler antwortet, dass aktuell kein Interesse an der Fläche bestehen würde, und er vermutet, dass eine Information der Eigentümer stattgefunden habe. Herr Breddermann sieht weiterhin eine Ungleichbehandlung gegenüber einem anderen Baugebiet in Garenfeld, dem Baugebiet Gräweken.

Dazu kann Herr Dr. Strähler keine direkte Stellungnahme abgeben, da dieses Verfahren bereits beendet ist.

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Beschluss:

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung der Teiländerung Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 06.06.2002.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplans Nr. 4/00 (522) -Garenfeld Unterdorf- sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 06.06.2002.

 

 

Geltungsbereich: (Beschreibung gem. jeweiligem Einleitungsbeschluss)

 

Das Plangebiet der Teiländerung Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen umfasst den südlich an die Bebauung an der Karl-Gerharts-Straße angrenzenden Bereich bis in Höhe des Brauckweges in einer Tiefe von ca. 300m.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 4/00 (522) -Garenfeld Unterdorf- liegt südlich der Häuser an der Karl-Gerharts-Straße, Im Eckey und In der Hocksche (südlicher Rand der bestehenden Bebauung), östlich der Westhofener Straße in der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche (Gemarkung Garenfeld, Flur 5, Flurstücke 13 (tlw),109 (tlw.), 139 (tlw.), 170, 207 (tlw.), 443 (tlw.), 446, 481, 482, 570 (tlw.) und 602 ((tlw.) Westhofener Straße), sowie Gemarkung Garenfeld, Flur 2, Flurstück 304 (tlw.).

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne im Maßstab 1: 2500 Flächennutzungsplan/ 1:1000 Bebauungsplan sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung der Teiländerung zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie des Bebauungsplans und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und die Verfahren damit eingestellt (abgeschlossen).

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage

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