01.10.2009 - 6 Planungsrechtliche Stellungnahme zur Rathaus-Ga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 01.10.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Dr. Kingreen unterstützt die Bedenken der Bezirksregierung bezogen
auf die Einhaltung des Luftreinhalteplans. Sie fragt nach, welche Maßnahmen
ergriffen werden, um die Zusatzbelastungen durch die erhöhten Verkehrsströme
auszugleichen. Herr Dr. Strähler antwortet, dass notwendige Kompensationsmaßnahmen
nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan greifen, wonach zunächst aber nur 250
Stellplätze geplant sind. Bei nun geplanten 420 Stellplätzen müssen zusätzliche
Ausgleichsmaßnahmen, wie unter Ziffer 2 der Vorlage beschrieben, getroffen
werden.
Herr Dr. Bleicher führt aus, dass die Belange der Luftreinhalteplanung zu
berücksichtigen sind und eben diese Abwägung in der Vorlage beschrieben ist. Es
gelten die Grundsätze der Kennzeichnungs-Verordnung und bei einer erhöhten
Luftbelastung sind dann entsprechende Maßnahmen zu treffen, wie beispielsweise
die Einführung einer Umweltzone. Herr Flack fragt nach, wie eine Umweltzone
gestaltet werden solle und Frau Dr. Kingreen möchte eine Verbindlichkeit der
Maßnahmen.
Frau Neuhaus wendet ein, dass eine Diskussion zu diesem Zeitpunkt nicht
erforderlich ist, solange keine Messwerte vorliegen. Nachdem auch Herr
Grzeschista und Herr Pieper Stellung genommen haben, gibt Herr Erlmann zu
bedenken, dass bei einer zweigeschossig unterirdischen Parkfläche auch
Grundwasserproblematiken berührt sein können. Herr Dr. Strähler führt aus, dass
eventuell auf eine zweite Ebene verzichtet werden kann, wenn anliegende
Grundstücke erworben werden können und somit die Parkfläche ausgedehnt wird.
Beschluss:
Die planungsrechtliche Abwägung zur
Rathaus-Galerie, Projektentwickler „GEDO Grundstücksentwicklungs- u.
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG“, zu den Themen Tiefgarageebenen
und verkehrliche Entwicklung von 420 Einstellplätzen wird zur Kenntnis
genommen. Den beabsichtigten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 12/99 (518) Rathausstraße/Dahlenkampstraße nach § 31 Abs. 2
BauGB wird zugestimmt.
