06.10.2009 - 10 Garenfeld -Nord / Unterdorf-a) Teiländerung Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.10.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck verweist auf die einstimmige
Beschlussfassung von Landschaftsbeirat und Bezirksvertretung Nord. Der
Umweltausschuss habe mit Mehrheit beschlossen.
Auf die Frage von Herrn Asbeck, ob die Eigentümer
der Flächen auch über die Einstellung
der Verfahren informiert worden seien, antwortet Herr Schädel, dass von dort
auf mehrmalige schriftliche Rückfragen keine Reaktion erfolgt sei.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung der Teiländerung Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 06.06.2002.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplans Nr. 4/00 (522) -Garenfeld Unterdorf- sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 06.06.2002.
Geltungsbereich: (Beschreibung gem. jeweiligem Einleitungsbeschluss)
Das Plangebiet der Teiländerung Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen umfasst den südlich an die Bebauung an der Karl-Gerharts-Straße angrenzenden Bereich bis in Höhe des Brauckweges in einer Tiefe von ca. 300m.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 4/00 (522) -Garenfeld Unterdorf- liegt südlich der Häuser an der Karl-Gerharts-Straße, Im Eckey und In der Hocksche (südlicher Rand der bestehenden Bebauung), östlich der Westhofener Straße in der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche (Gemarkung Garenfeld, Flur 5, Flurstücke 13 (tlw),109 (tlw.), 139 (tlw.), 170, 207 (tlw.), 443 (tlw.), 446, 481, 482, 570 (tlw.) und 602 ((tlw.) Westhofener Straße), sowie Gemarkung Garenfeld, Flur 2, Flurstück 304 (tlw.).
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne im Maßstab 1: 2500 Flächennutzungsplan/ 1:1000 Bebauungsplan sind Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung der Teiländerung zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie des Bebauungsplans und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und die Verfahren damit eingestellt (abgeschlossen).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
117,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
116,8 kB
|
