06.10.2009 - 7 Bebauungsplan Nr. 9/001. Änderung nach § 13 Bau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Lt. Herrn Asbeck sind sowohl die Bezirksvertretung Mitte als auch der Umweltausschuss der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Der Landschaftsbeirat habe empfohlen, die Fußweganbindung zwischen Kuhlerkamp und Wehringhausen barrierefrei auszugestalten

 

Herr Hegerding erläutert die durch die Aufgabe des Gleises entstandenen Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Planung, wodurch erhebliche Kosteneinsparungen wie auch bei den Uferbefestigungen der Ennepe erzielt werden könnten. Auch die Fußwegeverbindung sei berücksichtigt worden.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die Plangebietsgrenze verläuft am westlichen Ufer der Ennepe bis zur Brücke Weidestraße, ab hier entlang der Kuhlestraße bis zum Haus Nr. 10, dann die Kuhlestraße querend auf der westlichen Seite des Gebäudes Nr. 15 entlang bis zu dem vorhandenen Fußweg, dann die Böschung nach Süden herab und die Gleistrasse querend bis zur Ennepe.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 

Nächster Verfahrenschritt: Als nächster Verfahrensschritt ist Anfang 2010 der  Beschluss zur öffentlichen Auslegung vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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