10.09.2009 - 5.10 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Ausbildungsplät...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 10.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Bleicher verweist auf ein Schreiben der Kommunalaufsicht
Arnsberg. Anlass für dieses Schreiben sei der Umstand gewesen, dass die Stadt
Hagen auf der Grundlage der bestehenden Übernahmeregelung, soweit die
Voraussetzungen vorlagen, die Auszubildenden des Jahrgangs 2006 übernommen
habe. Die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht erstrecke sich dahingehend,
dass die Übernahme der Auszubildenden unter Bezugnahme des § 82 Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) rechtswidrig gewesen sei. Der Verwaltungsvorstand vertrete
allerdings die Auffassung, dass die Übernahmeregelung eine rechtliche
Verpflichtung darstelle und die Übernahme der Auszubildenden rechtlich einwandfrei
erfolgte. Ergänzend beziehe sich die Kommunalaufsicht auf den im Rat
beschlossenen Bericht der Zukunftskommission, wonach sämtliche entgegenstehenden
alten Beschlüsse, auch der Beschluss des Personalausschusses zu den Übernahmeregelungen
aus 2006, obsolet geworden seien. Die Verwaltung werde aufgefordert dem Rat
eine Verwaltungsvorlage zur Entscheidung vorzulegen, wonach die Übernahme der
noch in Ausbildung befindlichen Jugendlichen und Anwärterinnen und Anwärter
nach Abschluss Ihrer Prüfung nicht erfolgen werde. Dieses Schreiben verdeutliche,
dass eine Ausbildung im Jahre 2010 bei der Stadt Hagen nicht erfolgen sollte. Die
sich noch in der Ausbildung befindlichen Jugendlichen sollten im Rahmen des
Vertrauensschutzes auf die bestehende Übernahmeregelung vertrauen können und
nach ihrer Ausbildung übernommen werden. Die Verwaltung werde der
Kommunalaufsicht entsprechend antworten und den Rat in dieser Angelegenheit
informieren.
Herr Jochen Weber zitiert aus einer Parlamentsrede des
Ministerpräsidenten Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, wonach auch
Nothaushaltskommunen nicht nur ausbilden dürfen, sondern dies auch machen
sollen. Eine Intervention werde es, nach Aussage von Herrn Dr. Rüttgers,
von der Kommunalaufsicht nicht geben. Den Kommunen werde darüber hinaus
angeboten, diese jungen Menschen im Rahmen ihrer berufspraktischen Ausbildung
aufzunehmen. Das Land komme finanziell für die Ausbildung auf, so dass die Kommunen
unabhängig von der Haushaltslage ausbilden könnten.
Herr Röspel teilt mit, dass die CDU-Fraktion keine Ausbildung ohne Perspektive unterstütze.
Herr Dr. Bleicher habe deutlich gemacht, warum die Verwaltung anstrebe
ein Jahr keine Auszubildende einzustellen. Ein Personalentwicklungskonzept
müsste erst erstellt und ein entsprechender Verwaltungsumbau vorgenommen
werden. Die Diskussion hinsichtlich der Einstellung von Auszubildenden bei der
Stadt Hagen sollte erst wieder nach einem erfolgreichen Verwaltungsreformprozess
erfolgen.
Sollte die Kommunalaufsicht bei ihrer Auffassung
bleiben, so Herr Riechel, so gelte diese auch zwingend für die
Ausbildungsjahrgänge 2007,2008 und 2009. Damit würden sich die verantwortlichen
Personen von einem vernünftigen Personalentwicklungskonzept verabschieden.
Darüber hinaus sei von der Landesregierung deutlich gemacht worden, dass auch
Nothaushaltskommunen bei der Ausbildung von jungen Menschen Verantwortung
übernehmen sollen. Herr Riechel schlägt vor, den als Tischvorlage vorliegenden gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/ Die
Grünen, FDP und Bürger für Hagen zu unterstützen, zumal sich die
Ausbildungssituation in der Hagener Region deutlich verschlechtert habe.
Herr Reinke entgegnet gegenüber Herrn Jochen Weber, dass Herr Dr. Rüttgers
in seiner Parlamentsrede deutlich gemacht habe, dass überschuldete und von
Überschuldung bedrohte Kommunen nur im Bereich der Pflichtaufgaben zunächst
ausbilden dürften.
Herr Thielmann sieht die Verabschiedung von einem Personalentwicklungskonzept nicht,
weil dieses lediglich von der Politik eingefordert, aber noch nicht umgesetzt
wurde. Der Bericht der Zukunftskommission sei kein Ermächtigungsgesetz, welches
die zuvor gefassten Beschlüsse, wie zum Beispiel die Übernahmeregelungen für
Auszubildende bis 2009, außer Kraft setze. Zum jetzigen Zeitpunkt mache es Sinn
im gewerblich-technischen Bereich auszubilden, auch wenn eine Übernahmegarantie
seitens der Stadt nicht gegeben werden könnte.
Herr Manfred Weber vertritt die Meinung, dass die bei der Stadt
Hagen im gewerblich-technischen Bereich ausgebildeten jungen Menschen gute
Möglichkeiten hätten, nach Ihrer Ausbildung in der freien Wirtschaft eine
Anstellung zu finden. Ohne eine Ausbildungsmöglichkeit würden gerade jungen
Menschen direkt Hilfeleistungen von der ARGE in Anspruch nehmen müssen.
Herr Bleicher weist darauf hin, dass der möglicherweise heute pro Ausbildung gefasste
Beschluss des Rates von der Bezirksregierung Arnsberg beanstandet werde. Der Verwaltungsvorstand
vertrete nach wie vor die Position, dass die Übernahmeregelungen aus dem Jahre
2006 bestandskräftig seien. Die Verwaltung prüfe auch weiterhin, inwieweit ein
Vertrauenstatbestand für die Jahrgänge 2007 bis 2009 bestehen würde.
Herr Noelke bestätigt die Ausführungen von Herrn Dr. Bleicher hinsichtlich
des Schreibens der Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit und fügt hinzu,
dass der Rat der Stadt Hagen beschlossen habe den Bericht der
Zukunftskommission umzusetzen. Personalmaßnahmen seien demnach nur möglich im
Rahmen des zur Verfügung stehenden verbindlichen Personalkostenbudgets, welches
noch von der Verwaltung erarbeitetet werden müsste. Es stelle sich die Frage,
auf welcher planerischen Grundlage Einstellungen vorgenommen werden. Die Einstellung
von Auszubildenden und die Übernahmeregelungen von Auszubildenden sollten
differenziert betrachtet werden. Die Übernahme von Auszubildenden stelle eine
neue Leistungspflicht der Gemeinde dar, zu der sie eigentlich nicht
verpflichtet sei.
Herr Dr. Bleicher bestätigt, dass ein verbindliches
Personalkostenbudget im Rahmen des Verwaltungsumbaus zunächst erstellt werden
müsste. Bis dahin sei der vom Rat beschlossene Stellenplan die verbindliche
Grundlage für die Ausgaben des Personalvolumens.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den als Tischvorlage und der
Niederschrift als Anlage 2
beigefügten gemeinsamen Beschlussvorschlag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP
und Bürger für Hagen abstimmen.
Beschluss:
1.
Der Rat bestätigt seinen Beschluss vom 25.6.09:
„Die Stadt Hagen bietet auch in 2010 50 Ausbildungsplätze im gewerblich-technischen Bereich an.
Die Regelungen zur Übernahme für diesen Ausbildungsjahrgang finden keine Anwendung.
Die Verteilung der Ausbildungsplätze auf die verschiedenen Ausbildungsberufe erfolgt durch die Verwaltung.“
2.
Durch den Beschluss wird nicht in die Organkompetenzen des Oberbürgermeisters eingegriffen. Der Beschluss verstößt nicht geltendes Recht.
Die Entscheidung über den Haushalt ist unentziehbares Recht des Rates. Der Stellenplan als Bestandteil des Haushalts bildet die Grundlage der Personalwirtschaft. Mit der Übersicht im Stellenplan über die Nachwuchskräfte wird die Kapazität der Ausbildung bei der Stadt bestimmt.
Aufgrund der zeitlichen Vorgaben muss die inhaltliche Entscheidung losgelöst vom Haushaltsplan erfolgen und wird später im Stellenplan nur noch nachvollzogen.
Anlagen zur Vorlage
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