30.09.2009 - 8.3 Widmung der Straße "Am Fleyer Bach" und der Str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 30.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rath merkt an, dass
durch die Umwidmung der Straßen Unterhaltungskosten für die Stadt Hagen anfallen
würden.
Herr Heckrodt teilt mit,
dass es sich hier bereits um städtische Flächen handle.
Die Frage von Herrn Decker, ob es sich nur um eine Verlängerung
der Wegeverbindung handle, wurde von Herrn Heckrodt bejaht.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Nord beschließt gemäß
§ 6 Abs. 1 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW
91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, 141, 216 und 355), zuletzt geändert durch
Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306,
ber. in GV NRW 2007 S. 327) die Widmung
1. der Straße „Am Fleyer Bach“
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Fley Flur 3
Flurstücke 418,419, 425, 441, 484, 492 sowie das Flurstück 426 teilweise ),
2.
der Straße „Henrichsiepen“
(die Verkehrsfläche um fasst das Grundstück Gemarkung Fley Flur 3
Flurstück 12 und 429).
Die Verkehrsflächen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß §
3 Abs. 1 Nr.3 StrWG NRW und werden der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2
StrWG NRW (Anliegerstraße, Fußgängerbereich) zugeordnet; sie sind in den im
Sitzungssaal aufgehängten Lageplänen farbig (rot) markiert dargestellt.
In der Verkehrsfläche zu 1. ist die Widmung der im Plan schraffiert
dargestellten Bereiche auf den Fußgängerverkehr beschränkt; den
Betriebsfahrzeugen der Stadtentwässerung Hagen (SEH) ist das Befahren zur
Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens gestattet..
Der Lagepläne sind Bestandteile des Beschlusses
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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