08.09.2009 - 10 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) -Gewerbegebiet Vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Landschaftsbeirat und Umweltausschuss haben lt. Herrn Asbeck mit Mehrheit und die Bezirksvertretung Nord einstimmig beschlossen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße– und die in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 25.07.2008 nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße– vom 25.07.2008 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße– liegt zwischen der DB – Anlage nördlich der Volmarsteiner Straße, der Straße "Oberste Hülsberg, der BAB A1, und dem Wäldchen beim Gut Schönfeld und umfasst nach der Plangebietsänderung die Flurstücke 87 (tlw.) 88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.), 538 (tlw.), 599 (tlw.), 641 und 642 alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im vierten Quartal 2009

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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