18.08.2009 - 3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Fortschr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dohms begrüßt Herrn Schumacher vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung und Herrn Bonkowski von der Hagener Straßenbahn.

Frau Dohms berichtet, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr“ eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen zum Nahverkehrsplan erarbeitet haben. Sie erwähnt weiter, dass sie mit dem Seniorenbeirat Kontakt aufgenommen habe. Frau Sauerwein, Vorsitzende des Seniorenbeirates hat daraufhin ebenfalls eine Stellungnahme gefertigt und den Behindertenbeirat gebeten, die dort gegebenen Hinweise zu berücksichtigen.

Frau Dohms bittet Herrn Schumacher, Grundsätzliches zum Nahverkehrsplan zu berichten.

 

Herr Schumacher führt aus, dass der Rat einer Stadt darüber beschließen muss, welche Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sinnvoll sind und angeboten werden sollen. Hieraus ergibt sich der Auftrag an das örtliche Verkehrsunternehmen. In Hagen waren in der letzten Zeit jedoch zuerst erhebliche Sparmaßnahmen umzusetzen, der Nahverkehrsplan soll nun diesen Sparmaßnahmen angepasst werden.

Gegenüber dem Nahverkehrsplan 2002 gibt es in der nun vorliegenden Fortschreibung zwei wesentliche Änderungen: Die Anzahl der Fahrten in einer Stunde auf bestimmten Achsen wurden deutlich reduziert und es gilt nicht mehr grundsätzlich ein Einzugsbereich von 300 Metern um eine Haltestelle, sondern im Spätverkehr und in Schwachverkehrszeiten beträgt der Einzugsbereich nunmehr 600 Meter Luftlinie. Er merkt an, dass bei der bestehenden Topographie hieraus auch mal ein Fußweg von 1000 Metern zurückgelegt werden müsse. Diese Änderungen, die aufgrund der gekürzten Zuschüsse der Stadt Hagen notwendig waren, wurden bereits im Jahr 2008 realisiert.

Neben verschiedenen anderen Punkten wird auch die Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan als Standard formuliert. Herr Schumacher weist darauf hin, dass der Behindertenbeirat in seinen Änderungsvorschlägen insbesondere zu diesem Thema Stellung nimmt. Es soll geprüft werden in wie weit diese Vorschläge umgesetzt werden können. Herr Schumacher teilt mit, dass er den heutigen Beschluss des Behindertenbeirates an den Beirat ÖPNV/ SPNV weiterleiten werde. Für den Stadtentwicklungsausschuss werde er dann eine Synopse erstellen, in die alle Stellungnahmen einfließen werden.

Frau Dohms erläutert sodann die einzelnen Änderungsvorschläge, die die Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr“ erarbeitet hat. Sie weist darauf hin, dass man unter Punkt 7.2. der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes besser auf die gesetzlichen Grundlagen hinweist und nicht auf den Ratsbeschluss vom 19.06.2008. In der damaligen Verwaltungsvorlage wurde vorgeschlagen, die Checkliste „Bauen für Alle – Barrierefrei“ als Leitfaden bei allen öffentlichen Bauvorhaben anzuwenden. Der Rat beschloss jedoch lediglich, die Bauordnung NRW und die einschlägigen DIN-Normen einzuhalten. Frau Dohms verliest den neu formulierten Absatz.

Frau Dohms führt aus, dass Haltestellen bei Umbauten barrierefrei gestaltet werden sollten, dass zusätzliche niedrig angeordnete Fahrpläne an den Haltestellen angebracht werden müssten und dass auch Blinde die Möglichkeit haben sollten, sich an Haltestellen über die Abfahrtszeiten der Busse zu informieren. Es wird gefordert, dass Rufbusse und Anruf-Sammel-Taxen eingesetzt werden, die auch behinderte Menschen im Rollstuhl sitzend transportieren können. Sie berichtet, dass in Hagen 16,88 % der Bevölkerung schwerbehindert sind, daher müssten auch 16 % der Sitzplätze in Bussen für behinderte und sitzplatzbedürftige Personen reserviert sein. Busfahrer sollten nicht nur die Befähigung zur Hilfe für Mobilitätseingeschränkte haben, sondern auch die Befähigung zum Umgang mit Mobilitätseingeschränkten. Sie merkt an, dass die bisherigen Schulungen für Busfahrer nicht ausreichend seien, es müssten mehr Schulungen für das Fahr- und Servicepersonal stattfinden und es sollten auch Schulungen für Fahrgäste angeboten werden.

 

Herr Schumacher geht zunächst auf die Ausstattung der Haltestellen ein. Er merkt an, dass dann, wenn Haltestellen verlegt werden, die neuen Haltestellen barrierefrei gestaltet werden. Bei kleineren Baumaßnahmen und Straßenunterhaltungsmaßnahmen ist es jedoch nicht möglich, die jeweiligen Haltestellen direkt auch barrierefrei zu gestalten, dies sei zu teuer. Auf die Frage von Frau Machatschek teilt Herr Schumacher mit, dass eine normale barrierefreie Haltestelle etwa 40.000,- € kostet, bei komplizierten Baumaßnahmen betragen die Kosten jedoch 60.000,- bis 80.000,- €. Frau Dohms bittet Herrn Schumacher und Frau Gleiß sich abzustimmen und die entsprechende Passage der Stellungnahme des Behindertenbeirates zu ändern.

Herr Bonkowski merkt zunächst an, dass die Hagener Straßenbahn nicht überall Anrufsammeltaxen anbieten müsse. Würde die Stadt Hagen verlangen, dass auch Rollstühle transportiert werden müssen, müsse man überlegen, ob das Angebot der Anrufsammeltaxen nicht ganz eingestellt werden soll. Herr Hentschel vertritt die Auffassung, dass die Hagener Straßenbahn in jedem Fall auch Rollstuhlfahrer befördern müsse. Herr Bonkowski sagt zu, dass man die Angelegenheit prüfen werde.

Herr Thielmann schlägt vor, dass die Linie 520 gestrichen werden sollte, einen Teil der Strecke könne die Linie 527 mit übernehmen. Herr Schröder merkt an, dass dann aber nur noch ein Bus den Remberg hinauffahren würde. Herr Schumacher erläutert hierzu, dass bereits jede Möglichkeit der Kosteneinsparung geprüft worden sei, weitere Einsparungen an Linien seien nicht sinnvoll.

 

Herr Grahner stellt fest, dass die Busse eine bestimmte Einstiegshöhe haben müssen, damit man barrierefrei einsteigen kann. Er fragt nach, ob Fremdunternehmen verpflichtet sind, sich anzugleichen. Herr Bonkowski antwortet, dass alle von der Hagener Straßenbahn eingesetzten Subunternehmer dem Standard der Hagener Straßenbahn entsprechen müssen. Auch Busse anderer Verkehrsunternehmen, die Hagen anfahren, müssen die Haltestellen barrierefrei anfahren können.

Herr Bonkowski geht auf die Forderung des Behindertenbeirates ein, dass 16% der Sitzplätze für behinderte Menschen und andere Sitzplatzbedürftige reserviert werden sollten. Er führt aus, dass nach den EU-Richtlinien diese Sitze auch besonders ausgestattet werden müssen. Er wird prüfen, ob man die Forderung des Behindertenbeirates umsetzen kann.

Bezüglich der Haltestelleninformationen für blinde Menschen merkt Herr Bonkowski an, dass er für nähere Informationen dankbar wäre. Ihm sei nur eine Informationseinrichtung bekannt, die auf Knopfdruck den Fahrplan vorliest.

Herr Decker möchte wissen, ob die Busfahrer der Subunternehmer auch geschult werden. Herr Bonkowski erläutert, dass auch diese Busfahrer geschult werden müssen, da eine EU-Vorschrift dies vorschreibe.

Herr Grahner möchte wissen, ob in den Fahrplänen vermerkt ist, ob ein Bus mit Rampe ausgestattet ist. Herr Bonkowski verneint dies. Rollstuhlfahrer, die auf die Benutzung einer Rampe angewiesen sind, sollten bei der Leitstelle erfragen, wann der nächste Bus mit Rampe kommt (Telefon: 2 08 – 3 37).

Frau Dohms schlägt vor, dass Frau Gleiß und Herr Schumacher auch die Passage über die Anrufsammeltaxen in der Stellungnahme des Behindertenbeirates nochmals abstimmen und ändern.

Frau Dohms verliest den geänderten ersten Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Sie verliest die Hinweise des Seniorenbeirates zum Nahverkehrsplan und den zweiten Punkt des Beschlussvorschlages und stellt den Vorschlag ebenfalls zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

1.      Die 2. Fortschreibung (2009) des Nahverkehrsplans (n. § 8 ÖPNV-Gesetz NRW) wird unter Berücksichtigung der vom Behindertenbeirat geforderten Änderungen (s. Anlage 1) beschlossen.

2.      Die Hinweise des Seniorenbeirates (s. Anlage 2) werden berücksichtigt.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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Anlagen zur Vorlage

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