27.08.2009 - 6.3 Wochenmarktsatzung der Stadt Hagen

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herrn Asbeck erschließt sich die Notwendigkeit, hier eine zusätzliche Regelung zu treffen, nicht ohne Weiteres. Er möchte wissen, ob es massive Beschwerden gegeben hat, die dazu geführt haben, dass Bürger nicht mit ihrem Hund den Markt betreten dürfen. Ferner möchte er wissen, was dazu geführt hat, dass Radfahrer mit ihren Fahrrädern nicht mehr den Markt betreten dürfen sollen. Die in § 9 der Wochenmarktsatzung getroffenen Regelungen bedürfen auch einer Überwachung, so sein weiterer Hinweis. Darüber hinaus entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Herr Asbeck kann nicht nachvollziehen, warum eine Zuwiderhandlung mit Bußgeldern geahndet werden soll. Aus den genannten Gründen hat er Bedenken gegen die Beschlussfassung.

 

Die Regelungen in § 9 der Wochenmarktsatzung stellen eine Reaktion auf das Verhalten der Marktbesucher dar, erklärt Herr Dr. Bleicher. Es ist hygienischen Gründen geschuldet, dass Hunde den Markt nicht betreten dürfen. Wochenmarktbesucher, die sich mit ihren Einkäufern befassen, achten zumeist nicht auf Radfahrer, die den Markt überqueren. Hier kann es und hier ist es zu Verletzungen von Marktbesuchern gekommen. Alle anderen Änderungen der Wochenmarktsatzung sind redaktioneller Art.

 

Herr Strüwer möchte wissen, wer auf die Einhaltung der Regelungen achten und die Bußgelder erheben soll. Ferner möchte er wissen, wer die Regelungen stadtweit im Auge behalten soll.

 

Die Marktmeister und die Kräfte der Ordnungspartnerschaft sollen über die Einhaltung der Regelungen wachen, teilt Herr Dr. Bleicher mit. Beide Einheiten haben auch in der Vergangenheit auf die Einhaltung der geltenden Wochenmarktsatzung geachtet.

 

Herr Sondermeyer bringt den Aspekt der Blindenführhunde in die Diskussion um die Änderung von § 9 der Wochenmarktsatzung ein.

 

Herr Asbeck möchte wissen, ob konkrete Erfahrungsberichte vorliegen, die zu diesen Neuregelungen geführt haben. Er stört sich insbesondere daran, dass bereits das Mitführen (nicht nur das Fahren) von Fahrrädern verboten werden soll.

 

Grundsätzlich widerstrebt es Herrn Thielmann, die Bürger zu gängeln. Auf der anderen Seite ist er sich jedoch bewusst, dass viele Bürger immer rücksichtsloser werden. Das Mitführen großer Hunde auf dem Wochenmarkt, wie er es des Öfteren beobachtet hat, ist ihm unter hygienischen Gesichtspunkten unangenehm. Herr Thielmann weist darauf hin, dass das Mitführen von Hunden in Lebensmittelmärkten verboten ist, die Gänge dort nicht breiter, als die auf dem Markt sind und er hier eine einheitliche Handhabung daher für gut befindet. Da es in der heutigen Zeit zu seinem bedauern nicht möglich ist, ohne entsprechende Regelungen auszukommen, signalisiert Herr Thielmann seine Zustimmung zur Satzungsänderung.

 

Herr Hammer kann nicht nachvollziehen, warum diese Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss geführt wird.

 

Herr Weber vermisst den Erfahrungsbericht in der Verwaltungsvorlage und erklärt, dass seine Erfahrungen der letzten 4 Wochen ihn nicht dazu veranlassen festzustellen, dass die Neuregelungen in § 9 der Wochenmarktsatzung erforderlich sind. Darüber hinaus hat er beobachtet, dass die Wochenmärkte – mit Ausnahme des zentralen Wochenmarktes am Samstag auf der Springe – nicht überfüllt sind. Herr Weber schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu schieben, um hier noch einmal Überlegungen anstellen zu können. Die einzige Problematik, die er erkennen kann, ist, dass sich bei einigen Märkten Personen aufhalten, die Alkohol konsumieren.

 

Herr Dr. Ramrath schließt sich dem Vertagungsantrag von Herrn Weber an, daher lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über diesen abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Neufassung der Wochenmarktsatzung, die Anlage dieser Vorlage ist.

 

Die Vorlage wird am 31.12.2009 realisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Die Beschlussfassung wird bis zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24.09.2009 vertagt.

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

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