27.08.2009 - 6.8 Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.08.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Demnitz erklärt, dass die Verwaltungsvorlage heute in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht wird und anschließend den Beratungsgang durchläuft, um zu einem späteren Zeitpunkt vom Haupt- und Finanzausschuss für den Rat der Stadt Hagen gebündelt zu werden.
Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.
Beschluss:
Beschlussvorschlag zur Kürzung
der Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege:
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets
vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der
Wohlfahrtspflege wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010
· 27.300 € im Bereich der Reintegration
Obdachloser
· 1.200 € bei den Kleinzuschüssen und
· 20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der
beiden Verbände (DRK und Caritas), bei
denen ohne die Pauschalzuschüsse die
Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,
also insgesamt 48.500 €
im Bereich der Budgetverträge an die freien Träger der Wohlfahrtspflege,
einzusparen.
ALTERNATIVE B
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets
vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der
Wohlfahrtspflege von 106.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab
01.01.2010
· 57.500 € im Bereich der Altenbegegnung,
· 27.300 € im Bereich der Reintegration
Obdachloser
· 1.200 € bei den Kleinzuschüssen und
· 20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der
beiden Verbände (DRK und Caritas), bei
denen ohne die Pauschalzuschüsse die
Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,
einzusparen.
Aufgrund des Ratsbeschlusses zum 1. Sparpaket
empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative B.
Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse an
die freien Träger der Gesundheitsfürsorge:
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpaketes
vom Rat beschlossene Zuschusskürzung von 52.000 € wird die Verwaltung
beauftragt, ab 01.01.2010 jeweils den Trägern AWO und Blaues Kreuz die
Zuschüsse gleichmäßig um je 17.000 € zu kürzen. Des Weiteren wird die
Verwaltung beauftragt, den Zuschuss an die
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ab 2011 einzustellen und die Verträge
entsprechend zu kündigen.
Dadurch verschiebt sich die Realisierung des
Konsolidierungseffektes in Höhe von 9.670 € von 2010 auf 2011. Insgesamt
wird durch diese Variante ein um 8.330 € höherer Konsolidierungsbeitrag
ab 2011 erreicht.
Die Zuschussgewährung an die „kleinen
Träger“ wird nicht verändert.
