26.08.2009 - 5.9 Antrag zur Überprüfung der Baugenehmigung einer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 26.08.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ein Nachbar hat förmlich am 11.08.2009 gegen die Baugenehmigung einer Mobilfunkantenne Widerspruch erhoben. Er trägt unter anderem vor, dass der Betrieb der Anlage gesundheitsgefährdend sei. Im Umkreis von ca. 100 Meter läge im Übrigen eine Kindertageseinrichtung. Im Bereich der Anlage würden die Grundstücke ihren Wert verlieren. Die Antwort des Bauordnungsamtes vom 26.08.2009 (Tischvorlage) ist dem Protokoll beigefügt.
Herr Dr. Schmidt teilt zusammenfassend mit, dass sofern Grenzwerte nicht überschritten und geltende Normen eingehalten werde, das Baurecht herzustellen ist und aufgrund der gesetzlichen Grundlage keine Handhabe besteht, die Baugenehmigung zu versagen.
Frau Sauerwein interessiert, ob es irgendwo registriert sei, wo überall Mobilfunkanlagen stehen. Weiterhin sei ihr bekannt, dass es andererorts Ortsatzungen über das Aufstellen solcher Anlagen gebe und dieses hier auch möglich sei.
Herr Arnusch begründet und erklärt seinen Antrag und stellt bezugnehmend auf das oben genannte Schreiben des Bauordnungsamt die Frage, ob Mobilfunkantennen in Wohngebieten generell als nicht störende Gewerbebetriebe anzusehen sind.
Herr Dr. Schmidt kann nicht beantworten, ob es unter nicht störendes Gewerbe fällt. Jeder der über 10 Watt Sendeleistung hat, muss eine Standortbescheinigung beibringen und jeder Standort wird dementsprechend überprüft wird. Sofern die Grenzwerte eingehalten werden, ist dies offenbar genehmigungsfähig.
Herr Königsfeld ergänzt und erläutert, dass die Anlage bauordnungsrechtlich sowie nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz zulässig ist. Bezüglich der Sorgen der Bürger sollten diese sich direkt an das Umweltamt wenden, wo bei zwei erfahrene Kollegen Pläne einsehbar sind.
Frau Sauerwein fragt nach, wo eingesehen werden kann, wo Anlagen stehen. Hierzu verweist Herr Dr. Schmidt auf die Umweltseite im Internet.
Herr Leisten bemerkt abschließend, das sich mit dieser sicherlich ernst zu nehmenden Angelegenheit Gesundheitsbehörden, Strahlenschutz und andere Institutionen befassen und daher mit der Behauptung, dass hier Schlafstörungen, hoher Blutdruck und krebsfördernde Wirkungen im Spiel sind, vorsichtig umzugehen ist. Sofern dies nicht eindeutig belegt werden kann.
Herr Arnusch ging es um einen klaren Sachstandsbericht, um Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger durch die hier gemachten Erläuterungen um deren Sorgen besprechen zu können.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,7 kB
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