19.08.2009 - 9 Neufassung der Satzung über die Benutzung der O...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Stüwe erläutert die Vorlage.

 

Herr Hentschel hält die Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte für relativ hoch.  

 

Herr Stüwe verweist auf die Anlage 1, in der genau beschrieben wird, welche Kosten in den Gebühren enthalten sind.

Er erläutert augrund einer Frage von Herrn Dücker, dass eine Übergangwohnung eine Alternative zur Notunterkunft sei. Dies sei die bessere Variante. Die Menschen, die in einer Übergangswohnung wohnten, hätten irgendwann auch wieder die Perspektive, einen Mietvertrag zu bekommen.

Auf eine Frage von Herrn Hentschel nach der gesamten Wohnfläche führt er weiterhin aus, dass für die 712 qm im Frankenweg 25.716 € gezahlt würden. Er verweist wiederum auf die Anlage 1, der das zu entnehmen sei.

 

Herr Hentschel hält die 50 € pro qm im Jahr für völlig überhöht auch im Hinblick darauf, dass diese sich in einem schlechten Zustand befänden.

 

Herr Haensel erklärt, er habe in einer Passage der Vorlage mit Bedauern gelesen, dass mit Blick auf die Unterbringung wohnungsloser Frauen es nicht immer zu den glückenden Gesprächen mit der Diakonie gekommen sei. Er möchte an dieser Stelle betonen, dass es nie an der Bereitschaft fehle, konzeptionell auch zu Veränderungen in der Kooperation zwischen Diakonie und Stadt zu kommen, was eine Weiterentwicklung der Konzepte angehe.  Er würde dieses im Rahmen des Ausschusses öffentlich anbieten. 

Auch er sei über die Höhe der Gebühr von 6,10 € erschrocken. Das sei ein stolzer Preis.

Er habe jedoch auch Verständnis für die Verwaltung. Diese hätte sicherlich gute Gründe, so zu verfahren. Er hätte seine Schwierigkeiten, was die Satzung angehe. Er sei nicht sicher, ob der Personenkreis, den das beträfe, in der Lage sei, angemessen darauf zu reagieren. Er hätte sich hier eine etwas andere Formulierung gewünscht.

 

Herr Dr. Schmidt meint, dass es das gute Recht eines jeden sei, zu hinterfragen, wie Verträge zustande gekommen seien und Preise sich gestalteten. Er macht das Angebot, die Verträge jederzeit einsehen zu können.    

 

Herr Steuber macht deutlich, dass die Verwaltung auf Notsituationen in diesem Bereich ad hoc reagieren müsse. Es handele sich daher um eine andere Struktur, die mit dem normalen Wohnungsmarkt nicht zu vergleichen sei. Dieses Angebot sei bereits minimiert und solle noch weiter runter gefahren werden. Er ist der  Meinung, dass die Mietaufwendungen in diesem Bereich gering seien. Man müsse dankbar sein, dass es in der Vergangenheit Vermieter gegeben habe, die bereit gewesen seien, die der Verwaltung so langfristig geholfen habe. Zu bedenken sei auch, dass in der Gebühr Verwaltungsaufwand enthalten sei.

 

Herr Stüwe möchte in Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Haensel sagen, dass die Ausführungen im Hinblick auf die Vermittlung wohnungsloser Frauen etwas missverständlich sein könnten.  Man habe das Problem, dass man für manche Frauen unmittelbar eine Unterbringung finden müsse. Man sei froh, dass man dafür jetzt die Feithstraße vorhalte. Es sei keine Kritik an der Diakonie gewesen, dass diese zu schwerfällig sei.

 

Frau Machatschek ist der Meinung, dass es gerade im Hinblick auf diese spezielle Personengruppe noch Gesprächsbedarf gebe.

 

Sie lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen und stellt fest, dass der Ausschuss von der Gebührenkalkulation Kenntnis genommen hat.        

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Beschluss:

 

  1. Die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der  Stadt Hagen sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hagen und der dazugehörige Gebührentarif, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 10

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   2

 

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Anlagen zur Vorlage

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