19.08.2009 - 9 Neufassung der Satzung über die Benutzung der O...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 19.08.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Nicole Bremer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Stüwe erläutert die
Vorlage.
Herr Hentschel hält die
Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte für relativ hoch.
Herr Stüwe verweist auf
die Anlage 1, in der genau beschrieben wird, welche Kosten in den Gebühren
enthalten sind.
Er erläutert augrund einer Frage von Herrn Dücker, dass eine Übergangwohnung
eine Alternative zur Notunterkunft sei. Dies sei die bessere Variante. Die
Menschen, die in einer Übergangswohnung wohnten, hätten irgendwann auch wieder
die Perspektive, einen Mietvertrag zu bekommen.
Auf eine Frage von Herrn Hentschel nach der gesamten Wohnfläche führt er
weiterhin aus, dass für die 712 qm im Frankenweg 25.716 € gezahlt würden.
Er verweist wiederum auf die Anlage 1, der das zu entnehmen sei.
Herr Hentschel hält die 50
€ pro qm im Jahr für völlig überhöht auch im Hinblick darauf, dass diese
sich in einem schlechten Zustand befänden.
Herr Haensel erklärt, er
habe in einer Passage der Vorlage mit Bedauern gelesen, dass mit Blick auf die
Unterbringung wohnungsloser Frauen es nicht immer zu den glückenden Gesprächen
mit der Diakonie gekommen sei. Er möchte an dieser Stelle betonen, dass es nie
an der Bereitschaft fehle, konzeptionell auch zu Veränderungen in der Kooperation
zwischen Diakonie und Stadt zu kommen, was eine Weiterentwicklung der Konzepte
angehe. Er würde dieses im Rahmen des
Ausschusses öffentlich anbieten.
Auch er sei über die Höhe der Gebühr von 6,10 € erschrocken. Das
sei ein stolzer Preis.
Er habe jedoch auch Verständnis für die Verwaltung. Diese hätte
sicherlich gute Gründe, so zu verfahren. Er hätte seine Schwierigkeiten, was
die Satzung angehe. Er sei nicht sicher, ob der Personenkreis, den das beträfe,
in der Lage sei, angemessen darauf zu reagieren. Er hätte sich hier eine etwas
andere Formulierung gewünscht.
Herr Dr. Schmidt meint,
dass es das gute Recht eines jeden sei, zu hinterfragen, wie Verträge zustande
gekommen seien und Preise sich gestalteten. Er macht das Angebot, die Verträge
jederzeit einsehen zu können.
Herr Steuber macht
deutlich, dass die Verwaltung auf Notsituationen in diesem Bereich ad hoc
reagieren müsse. Es handele sich daher um eine andere Struktur, die mit dem
normalen Wohnungsmarkt nicht zu vergleichen sei. Dieses Angebot sei bereits minimiert
und solle noch weiter runter gefahren werden. Er ist der Meinung, dass die Mietaufwendungen in diesem
Bereich gering seien. Man müsse dankbar sein, dass es in der Vergangenheit
Vermieter gegeben habe, die bereit gewesen seien, die der Verwaltung so
langfristig geholfen habe. Zu bedenken sei auch, dass in der Gebühr Verwaltungsaufwand
enthalten sei.
Herr Stüwe möchte in
Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Haensel sagen, dass die Ausführungen im
Hinblick auf die Vermittlung wohnungsloser Frauen etwas missverständlich sein
könnten. Man habe das Problem, dass man
für manche Frauen unmittelbar eine Unterbringung finden müsse. Man sei froh,
dass man dafür jetzt die Feithstraße vorhalte. Es sei keine Kritik an der
Diakonie gewesen, dass diese zu schwerfällig sei.
Frau Machatschek ist der
Meinung, dass es gerade im Hinblick auf diese spezielle Personengruppe noch
Gesprächsbedarf gebe.
Sie lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen und stellt fest, dass der
Ausschuss von der Gebührenkalkulation Kenntnis genommen hat.
Beschluss:
- Die Neufassung
der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hagen sowie die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der
Stadt Hagen und der dazugehörige Gebührentarif, der als Anlage Gegenstand
der Niederschrift ist, wird beschlossen.
