25.08.2009 - 5 Neufassung der Benutzungsordnung der Stadtbüche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Bartscher zitiert aus § 5 Abs. 3 der Benutzungsordnung und fragt, ob ein Nutzer es möglicherweise darauf anlegen könnte, Medien nicht zurückzugeben, weil es für ihn von Vorteil sein könnte.

 

Herr Dr. Fischer hält das für ausgeschlossen, weil der Wiederbeschaffungswert unter Umständen viel höher liegen kann als der sachliche Wert.

 

Herr Becker bestätigt, dass jemand in diesem Falle in der Tat ein schlechtes Geschäft machen würde. Herr Dr. Fischer habe den Wiederbeschaffungswert bereits richtig ausgeführt, man könne sich nicht an der Bücherei bereichern und die Bücherei würde auch keinen Verlust erleiden.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Benutzungsordnung der

Stadtbücherei Hagen wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 28.07.2009 (Drucksachennummer: 0650/2009) ist.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=87506&selfaction=print