25.06.2009 - 4.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünenhi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen informiert den Rat der Stadt darüber, dass Sie Akteneinsicht zum vorzeitigen Beginn der Tiefenabgrabung im Dolomitsteinbruch Hagen-Halden genommen habe. Die weitere Begründung des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der als Anlage 9 Gegenstand der Niederschrift ist begründet Frau Kingreen ausschließlich auf öffentliche Unterlagen. Seit Herbst 2008 grabe die Firma Rheinkalk in einem nicht genehmigten Bereich und aufgrund einer nicht vorhandenen Genehmigung in einem Planfeststellungsverfahren. In der Verwaltungsvorlage vom 24.10.2005 werden bestimmte Rechtsgrundlagen im Verfahren aufgeführt. Es sei geplant gewesen, Gestein unterhalb des Grundwasserniveaus abzubauen (Nassabgrabung) und während der Abbauphase sollte das anfallende Grundwasser mittels Pumpen gehoben (Sümpfung) und über den Ölmühlenbach der Lenne zugeführt werden. Nach Beendigung der Abgrabungstätigkeiten sei beabsichtigt gewesen die Sümpfung einzustellen. Dadurch habe sich im Bereich der Abgrabungsfläche ein See gebildet, der nach Wasserhaushaltsgesetz genehmigungspflichtig sei. Ein Planfeststellungsverfahren müsste durchgeführt werden. Gemäß der Zuständigkeitsverordnung sei der Oberbürgermeister als Kreisordnungsbehörde und Untere Landschaftsbehörde für die Durchführung des Verfahrens zuständig. Insgesamt sollte der Dolomitsteinbruch um ca. 21 ha lateral Richtung Norden, Osten und Süden erweitert und gleichzeitig zu einem einheitlichen Endniveau (in die Tiefe) plus 42 NN vertieft werden.

Das zuvor beschriebene Verfahren sei bis heute auf ausdrücklichen Wunsch der Firma Rheinkalk noch nicht abgeschlossen. Ein im Mai 2007 eingereichter Antrag zur Erweiterung habe die Firma Rheinkalk zurückgenommen. Am 11.05.2009 habe Frau Kingreen bei der Verwaltung angefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. Genehmigung die Firma Rheinkalk zurzeit abgrabe. In dem Antwortschreiben der Verwaltung sei mitgeteilt worden, dass Rheinkalk im August 2008 eine Anzeige über den vorzeitigen Tiefenabbau bei der Bezirksregierung eingereicht habe. Die Bezirksregierung habe die Zuständigkeit am 20.02.2009 an die Stadt Hagen zurückgegeben. In Ihren weiteren Ausführungen erläutert Frau Kingreen den Unterschied zwischen Trocken- und Nassabbau und erinnert in diesem Zusammenhang an den vor fünf Jahren eingetretenen Wandeinbruch im Steinbruch, bei dem niemand zu Schaden gekommen sei. Bei einem möglichen weiteren Zwischenfall sei die Stadt Hagen zurzeit alleine verantwortlich. Aus diesem Grunde fordere Ihre Fraktion die Überprüfung des Verfahrens und die vorläufige Stilllegung des Tiefenabbaus.

 

Herr Dr. Bleicher teilt mit, dass verschiedene Genehmigungen vorliegen und Verfahren geführt werden und bestätigt, dass das von Frau Kingreen angesprochenen Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, insbesondere, weil die Firma Rheinkalk ihren Antrag umgestellt habe und lediglich in die Tiefe abbauen möchte. Weiter stellt Herr Dr. Bleicher fest, dass alle damit im Zusammenhang stehende Verfahren rechtmäßig durchgeführt worden seien und dem Umweltausschuss (UWA) regelmäßig Bericht erstattet wurde. Im August 2008 habe Herr Dr. Bleicher dem UWA berichtet, dass die Firma Rheinkalk eine entsprechende Anzeige bei der Bezirksregierung auf der Grundlage der alten Genehmigung, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung,

gestellt habe. Seit dem habe es zwischen der Bezirksregierung, der Stadt Hagen und der Firma Rheinkalk Gespräche gegeben. In diesen Gesprächen sei festgestellt worden, dass das angezeigte Vorhaben einen Trockenabbau von 20 Metern Tiefe beinhalte. Am 20.10.2008 habe die Bezirksregierung die Entscheidung getroffen, dass die Firma Rheinkalk einen begrenzten Tiefenabbau in 20 Metern in zwei Sohlen befristet bis zum 31. Dezember 2008 durchführen könnte. Diese Genehmigung habe die Firma Rheinkalk zunächst nicht vollständig in Anspruch genommen und nach Ablauf der Frist eine neue Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Durch einen Wechsel der Zuständigkeit von Bezirksregierung auf die Stadt Hagen, konnte die Stadt Hagen diesen Abbaubetrieb auch weiterhin befristet fortsetzen lassen. Insoweit sei lediglich eine Entscheidung der Bezirksregierung fortgeschrieben worden. Eine rechtliche Überprüfung habe dies bestätigt. Die Verwaltung gehe davon aus, dass bis zum Fristablauf der jetzigen Genehmigung eine entsprechende Planfeststellungsentscheidung vorbereitet werden könnte, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werde. Aus den im Planfeststellungsverfahren vorliegenden Standsicherheitsgutachten würde hervorgehen, dass selbst bei einer weiteren Vertiefung als der bisher in Anspruch genommenen, keinerlei Probleme entstehen würden. Herr Dr. Bleicher verdeutlicht, dass dieses Verfahren rechtsfehlerfrei durchgeführt wurde. Es bleibe festzuhalten, dass die Firma Rheinkalk auf Grundlage einer bestandskräftigen Genehmigung abgrabe und auf der Grundlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis sümpfe. Rechtliche Gründe die für eine Stilllegung des Abgrabungsbetriebes der Firma Rheinkalk sprechen, würden nicht vorliegen.

 

Frau Dannert merkt an, dass die Forderungen in dem eingereichten Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen durch die Stellungnahme von Herrn Dr. Bleicher entkräftet wurden. Darüber hinaus gelte es primär die Arbeitsplätze der Firma Rheinkalk zu erhalten.

 

Herr Jochen Weber erklärt für die SPD-Fraktion, dass die Darstellung der Verwaltung nachvollziehbar sei. Lediglich die Haftungsfrage bei einem möglichen Störfall sollte noch mal erläutert werden. Die Forderungen zur Stilllegung des Tiefenabbaus stoßen bei Herr Jochen Weber wegen des möglichen Verlustes von Arbeitsplätzen auf Unverständnis.

 

Herr Riechel hinterfragt konkret das Sicherheitsrisiko.

 

Nach Auffassung von Frau Kingreen gelte ein Wechsel der Zuständigkeiten nicht für laufende Verfahren. Demnach sei eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz nicht bei der Stadt Hagen angesiedelt, so dass die Zuständigkeit ungeklärt sei.

 

Herr Dr. Bleicher verdeutlicht noch mal konkret, dass die Verwaltung im Planfeststellungsverfahren sämtliche Fragen klären werde, um die Sicherheit aller beteiligten Personen und den Umweltschutz zu garantieren. Die Haftung würde stets beim Anlagebetreiber, also bei der Firma Rheinkalk liegen. Darüber hinaus könnte der Rat der Stadt ebenfalls in die Haftung genommen werden, wenn die Stilllegung des Betriebes beschlossen werden sollte. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für eine Stilllegung würden nicht vorliegen.

 

Herr Thielmann stellt die Gründe des eingereichten Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erheblich in Frage und erinnert an den Erhalt der Arbeitsplätze der Firma Rheinkalk.

 

Herr Asbeck äußert sein Befremden darüber, dass Frau Kingreen als unmittelbar betroffene Person, juristische Stellungnahmen der Fachverwaltung in Frage stellen würde.

 

 

 

Frau Kingreen widerspricht Herrn Asbeck dahingehend, dass es lediglich um die Sicherheit der beteiligten Personen und die erforderlichen rechtlichen Genehmigungen gehen würde.

 

Herr Manfred Weber erklärt für die Fraktion Die Linke., dass sich diese für einen weiteren Tiefenabbau ausspreche, wenn keine rechtlichen Bedenken bestehen würden.

 

Herr Ludwig merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht die Arbeitsplätze der Firma Rheinkalk in Frage stelle. Seine Fraktion erkläre sich bereit, den letzten Satz aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen.

 

Frau Priester-Büdenbender erinnert an die letzte Sitzung des UWA, in der nicht alle Fragen abschließend geklärt wurden, weil Herrn Dr. Bleicher nicht anwesend sein konnte. Heute wurden die noch offen Fragen von der Verwaltung beantwortet, so dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abzulehnen sei.

 

Herr Marscheider bittet Herr Dr. Bleicher, die Antworten zu den von den Grünen gestellten Fragen seiner Fraktion zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Dr. Bleicher merkt an, dass alle im Antrag der Grünen aufgeführten Fragen beantwortet wurden und in der Niederschrift nachgelesen werden könnten.

 

Herr Oberbürgemeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wie folgt abstimmen.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Antragssache der Firma Rheinkalk auf Tiefengrabung im Steinbruch Donnerkuhle Rechtssicherheit zu schaffen.

 

-                     Das Landesumweltministerium als oberste Fachaufsicht soll gebeten werden, festzustellen, ob es sich bei der Tiefenabgrabung um ein Nassabgrabungsverfahren handelt oder um einen Trockenabbau.

-                     In Verbindung damit ist zu prüfen, ob die Zuständigkeit bei der Stadt Hagen oder bei der Bezirksregierung Arnsberg liegt, und inwieweit eine vorzeitiger Beginn des Tiefenabbaus auf Grund einer Anzeige bei der Bezirksregierung überhaupt rechtmäßig ist.

-                     Es ist überdies zu klären, wer angesichts einer einseitig von der Stadt erfolgten Definition des stattfindenden Tiefenabbaus als Trockenabbau für entstehende Schäden haftet, falls es zu Einstürzen bzw. Einbrüchen auf Gelände außerhalb des Steinbruchs kommt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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