25.06.2009 - 4.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünenhi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen informiert den Rat der Stadt darüber, dass Sie Akteneinsicht zum vorzeitigen
Beginn der Tiefenabgrabung im Dolomitsteinbruch Hagen-Halden genommen habe. Die
weitere Begründung des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen, der als Anlage 9 Gegenstand
der Niederschrift ist begründet Frau Kingreen ausschließlich auf
öffentliche Unterlagen. Seit Herbst 2008 grabe die Firma Rheinkalk in einem
nicht genehmigten Bereich und aufgrund einer nicht vorhandenen Genehmigung in einem
Planfeststellungsverfahren. In der Verwaltungsvorlage vom 24.10.2005 werden bestimmte
Rechtsgrundlagen im Verfahren aufgeführt. Es sei geplant gewesen, Gestein
unterhalb des Grundwasserniveaus abzubauen (Nassabgrabung) und während der Abbauphase
sollte das anfallende Grundwasser mittels Pumpen gehoben (Sümpfung) und über
den Ölmühlenbach der Lenne zugeführt werden. Nach Beendigung der Abgrabungstätigkeiten
sei beabsichtigt gewesen die Sümpfung einzustellen. Dadurch habe sich im
Bereich der Abgrabungsfläche ein See gebildet, der nach Wasserhaushaltsgesetz genehmigungspflichtig
sei. Ein Planfeststellungsverfahren müsste durchgeführt werden. Gemäß der
Zuständigkeitsverordnung sei der Oberbürgermeister als Kreisordnungsbehörde und
Untere Landschaftsbehörde für die Durchführung des Verfahrens zuständig. Insgesamt
sollte der Dolomitsteinbruch um ca. 21 ha lateral Richtung Norden, Osten und
Süden erweitert und gleichzeitig zu einem einheitlichen Endniveau (in die
Tiefe) plus 42 NN vertieft werden.
Das zuvor beschriebene Verfahren sei bis heute
auf ausdrücklichen Wunsch der Firma Rheinkalk noch nicht abgeschlossen. Ein im
Mai 2007 eingereichter Antrag zur Erweiterung habe die Firma Rheinkalk
zurückgenommen. Am 11.05.2009 habe Frau Kingreen bei der Verwaltung
angefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. Genehmigung die Firma
Rheinkalk zurzeit abgrabe. In dem Antwortschreiben der Verwaltung sei
mitgeteilt worden, dass Rheinkalk im August 2008 eine Anzeige über den
vorzeitigen Tiefenabbau bei der Bezirksregierung eingereicht habe. Die
Bezirksregierung habe die Zuständigkeit am 20.02.2009 an die Stadt Hagen
zurückgegeben. In Ihren weiteren Ausführungen erläutert Frau Kingreen
den Unterschied zwischen Trocken- und Nassabbau und erinnert in diesem
Zusammenhang an den vor fünf Jahren eingetretenen Wandeinbruch im Steinbruch,
bei dem niemand zu Schaden gekommen sei. Bei einem möglichen weiteren
Zwischenfall sei die Stadt Hagen zurzeit alleine verantwortlich. Aus diesem
Grunde fordere Ihre Fraktion die Überprüfung des Verfahrens und die vorläufige
Stilllegung des Tiefenabbaus.
Herr Dr. Bleicher teilt mit, dass verschiedene Genehmigungen
vorliegen und Verfahren geführt werden und bestätigt, dass das von Frau
Kingreen angesprochenen Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen
sei, insbesondere, weil die Firma Rheinkalk ihren Antrag umgestellt habe und
lediglich in die Tiefe abbauen möchte. Weiter stellt Herr Dr. Bleicher
fest, dass alle damit im Zusammenhang stehende Verfahren rechtmäßig
durchgeführt worden seien und dem Umweltausschuss (UWA) regelmäßig Bericht
erstattet wurde. Im August 2008 habe Herr Dr. Bleicher dem UWA
berichtet, dass die Firma Rheinkalk eine entsprechende Anzeige bei der
Bezirksregierung auf der Grundlage der alten Genehmigung, einer
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung,
gestellt habe. Seit dem habe es zwischen der
Bezirksregierung, der Stadt Hagen und der Firma Rheinkalk Gespräche gegeben. In
diesen Gesprächen sei festgestellt worden, dass das angezeigte Vorhaben einen
Trockenabbau von 20 Metern Tiefe beinhalte. Am 20.10.2008 habe die
Bezirksregierung die Entscheidung getroffen, dass die Firma Rheinkalk einen
begrenzten Tiefenabbau in 20 Metern in zwei Sohlen befristet bis zum 31.
Dezember 2008 durchführen könnte. Diese Genehmigung habe die Firma Rheinkalk zunächst
nicht vollständig in Anspruch genommen und nach Ablauf der Frist eine neue
Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Durch einen Wechsel der
Zuständigkeit von Bezirksregierung auf die Stadt Hagen, konnte die Stadt Hagen
diesen Abbaubetrieb auch weiterhin befristet fortsetzen lassen. Insoweit sei
lediglich eine Entscheidung der Bezirksregierung fortgeschrieben worden. Eine
rechtliche Überprüfung habe dies bestätigt. Die Verwaltung gehe davon aus, dass
bis zum Fristablauf der jetzigen Genehmigung eine entsprechende
Planfeststellungsentscheidung vorbereitet werden könnte, die dem Rat zur
Entscheidung vorgelegt werde. Aus den im Planfeststellungsverfahren vorliegenden
Standsicherheitsgutachten würde hervorgehen, dass selbst bei einer weiteren
Vertiefung als der bisher in Anspruch genommenen, keinerlei Probleme entstehen
würden. Herr Dr. Bleicher verdeutlicht, dass dieses Verfahren rechtsfehlerfrei
durchgeführt wurde. Es bleibe festzuhalten, dass die Firma Rheinkalk auf Grundlage
einer bestandskräftigen Genehmigung abgrabe und auf der Grundlage einer wasserrechtlichen
Erlaubnis sümpfe. Rechtliche Gründe die für eine Stilllegung des Abgrabungsbetriebes
der Firma Rheinkalk sprechen, würden nicht vorliegen.
Frau Dannert merkt an, dass die Forderungen in dem eingereichten Antrag der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen durch die Stellungnahme von Herrn Dr. Bleicher
entkräftet wurden. Darüber hinaus gelte es primär die Arbeitsplätze der Firma
Rheinkalk zu erhalten.
Herr Jochen Weber erklärt für die SPD-Fraktion, dass die
Darstellung der Verwaltung nachvollziehbar sei. Lediglich die Haftungsfrage bei
einem möglichen Störfall sollte noch mal erläutert werden. Die Forderungen zur Stilllegung
des Tiefenabbaus stoßen bei Herr Jochen Weber wegen des möglichen
Verlustes von Arbeitsplätzen auf Unverständnis.
Herr Riechel hinterfragt konkret das Sicherheitsrisiko.
Nach Auffassung von Frau Kingreen gelte
ein Wechsel der Zuständigkeiten nicht für laufende Verfahren. Demnach sei eine
Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz nicht bei der Stadt Hagen angesiedelt,
so dass die Zuständigkeit ungeklärt sei.
Herr Dr. Bleicher verdeutlicht noch mal konkret, dass die
Verwaltung im Planfeststellungsverfahren sämtliche Fragen klären werde, um die Sicherheit
aller beteiligten Personen und den Umweltschutz zu garantieren. Die Haftung
würde stets beim Anlagebetreiber, also bei der Firma Rheinkalk liegen. Darüber
hinaus könnte der Rat der Stadt ebenfalls in die Haftung genommen werden, wenn
die Stilllegung des Betriebes beschlossen werden sollte. Die entsprechenden
Rechtsgrundlagen für eine Stilllegung würden nicht vorliegen.
Herr Thielmann stellt die Gründe des eingereichten Antrages der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen erheblich in Frage und erinnert an den Erhalt der Arbeitsplätze der
Firma Rheinkalk.
Herr Asbeck äußert sein Befremden darüber, dass Frau Kingreen als unmittelbar
betroffene Person, juristische Stellungnahmen der Fachverwaltung in Frage
stellen würde.
Frau Kingreen widerspricht Herrn Asbeck dahingehend, dass es lediglich um die
Sicherheit der beteiligten Personen und die erforderlichen rechtlichen
Genehmigungen gehen würde.
Herr Manfred Weber erklärt für die Fraktion Die Linke., dass sich
diese für einen weiteren Tiefenabbau ausspreche, wenn keine rechtlichen
Bedenken bestehen würden.
Herr Ludwig merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht die
Arbeitsplätze der Firma Rheinkalk in Frage stelle. Seine Fraktion erkläre sich
bereit, den letzten Satz aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen.
Frau Priester-Büdenbender erinnert an die letzte Sitzung des UWA, in der
nicht alle Fragen abschließend geklärt wurden, weil Herrn Dr. Bleicher nicht
anwesend sein konnte. Heute wurden die noch offen Fragen von der Verwaltung
beantwortet, so dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abzulehnen
sei.
Herr Marscheider bittet Herr Dr. Bleicher, die Antworten
zu den von den Grünen gestellten Fragen seiner Fraktion zur Verfügung zu
stellen.
Herr Dr. Bleicher merkt an, dass alle im Antrag der Grünen
aufgeführten Fragen beantwortet wurden und in der Niederschrift nachgelesen
werden könnten.
Herr Oberbürgemeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen wie folgt abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Antragssache der Firma Rheinkalk auf Tiefengrabung im Steinbruch Donnerkuhle Rechtssicherheit zu schaffen.
- Das Landesumweltministerium als oberste Fachaufsicht soll gebeten werden, festzustellen, ob es sich bei der Tiefenabgrabung um ein Nassabgrabungsverfahren handelt oder um einen Trockenabbau.
- In Verbindung damit ist zu prüfen, ob die Zuständigkeit bei der Stadt Hagen oder bei der Bezirksregierung Arnsberg liegt, und inwieweit eine vorzeitiger Beginn des Tiefenabbaus auf Grund einer Anzeige bei der Bezirksregierung überhaupt rechtmäßig ist.
- Es ist überdies zu klären, wer angesichts einer einseitig von der Stadt erfolgten Definition des stattfindenden Tiefenabbaus als Trockenabbau für entstehende Schäden haftet, falls es zu Einstürzen bzw. Einbrüchen auf Gelände außerhalb des Steinbruchs kommt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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