23.06.2009 - 16 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Landschaftsbeirat, Umweltausschuss sowie die Bezirksvertretung Hohenlimburg haben  lt. Herrn  Asbeck einstimmig ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag erteilt.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufhebung der zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils „Ergster Weg“ gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaalaufgehängte Plan und die Begründung vom 9. Januar 2007 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:

 

-         im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),

-         im Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges,

-         im Süden durch eine Linie, die im Abstand von 5 m parallel zur südlichen Grenze des Flurstückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,

-         im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie im Abstand von 4 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, sowie durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 687 und 774 unter Einschluss des Teiles des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1), durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der  Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße „Lichtentenböcken“ durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke  236, 800 und 224 (Flur 2).

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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