17.06.2009 - 5.4 Unterführung des Radweges am Hengsteysee unter ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rath vertritt die Auffassung, dass an der Unterführung des Radweges am Hengsteysee unter der Brücke wegen des Gefälles die Gefahr bestehe ins Wasser zu stürzen und zu ertrinken. An der Brücke solle ein Rettungsring angebracht werden. 

 

Herr Heckrodt macht deutlich, dass die Wegeführung  mit 6% Gefälle behindertengerecht erbaut worden sei. Ihm sei  nicht bekannt, dass es in diesem Bereich zu gefährlichen Situationen gekommen sei.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung