04.06.2009 - 6.12 Kunst im öffentlichen Raum
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0433/2009 Kunst im öffentlichen Raum
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Osthaus Museum Hagen
- Bearbeitung:
- Ulrike Derksen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann verweist auf den als Tischvorlage vorliegenden
geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung (Anlage 8 der Niederschrift). Der 2. Teil des Beschlussvorschlages
bezieht sich auf die Forderung des ursprünglichen Antrags der Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen nach Aufnahme der Kunstgegenstände unter musealen Gesichtspunkten
und Gewährleistung einer dementsprechenden Betreuung. Davon bleibt die
bilanzielle Aufbereitung unberührt.
Die Stadt Hagen hat die Verpflichtung, ihr
Vermögen in der NKF-Bilanz aufzulisten, was aus Sicht von Herrn Riechel
in diesem Bereich nur unzureichend erfolgt ist. Er möchte wissen, von wem und
bis wann dies nachgeholt wird und ob Fristen einzuhalten sind. Er kann nicht
verstehen, dass sich die Verwaltung nicht um die Kunst im öffentlichen Raum
kümmern möchte und fordert sie auf, dies zu tun. Einen freiwilligen Verzicht
auf die Bilanzierung von Vermögenswerten hält er nicht für geboten.
Herr Glaeser pflichtet Herrn Riechel bei. In der Bezirksvertretung Hagen-Mitte gibt
es mit Herrn Thormählen ein Mitglied, welches beauftragt worden ist, sich um
die Kunst im öffentlichen Raum in diesem Stadtbezirks zu kümmern. Intention der
Bezirksvertretung war es mit ihrer Beschlussfassung, sich zunächst mit den
bilanziellen Werten zu befassen. Bei einer Unterredung mit Herrn Dr. Belgin hat
dieser erklärt, dass er mit der Inventarisierung nicht beauftragt sei. Daher
hat die Bezirksvertretung den Beschluss gefasst, dass eine verbindliche
Regelung bezüglich der Inventarisierung und Unterhaltung zu treffen ist und die
Übertragung an das Karl-Ernst-Osthaus-Museum empfohlen wird. Herr Glaeser
bittet, eine eindeutige Regelung seitens der Stadtspitze herbeizuführen. Der
Umkehrschluss würde ansonsten bedeuten, dass - wenn die Bezirksvertretung Hagen-Mitte
eine Plastik aufstellen möchte - nicht mehr das Osthaus-Museum in die Überlegungen
mit einbeziehen muss. Bei Nichtregelung des Sachverhalts wird es künftig keine
Rückfragen von der Bezirksvertretung an das Museum mehr geben.
Sofern das Karl-Ernst-Osthaus-Museum über die
finanzielle und personelle Ausstattung verfügen würde, würde die Aufgabe von
dort wahrgenommen, erklärt Herr Gerbersmann, der gleichzeitig mitteilt,
dass es außer Frage steht, dass die Kunstwerke bilanziell erfasst werden
sollen. Ansonsten verweist er darauf, dass es sich bei der Stadt Hagen um eine
Haushaltssicherungsgemeinde und hierbei um eine zusätzliche Aufgabe für das
Museum handelt. Die eigentliche Aufgabe der drei fachlich qualifizierten
Museumsmitarbeiter besteht darin, Ausstellungen zu planen und durchzuführen, um
Publikum anzuziehen. Herr Gerbersmann beschreibt den Gesamtaufwand, der mit der
neuen Aufgabe verbunden wäre und erklärt, dass dies mit den vorhandenen
Ressourcen nicht umsetzbar ist. Er sichert zu, die in der Vergangenheit
beschafften Kunstwerke anhand der Aktenlage bilanziell zu bearbeiten. Nicht
alle Kunst, die unter dem Titel "Kunst am Bau" in der Vergangenheit
beschafft wurde, wurde an städtischen Objekten angebracht, und es gibt
sicherlich einiges, was Umbaumaßnahmen zum Opfer gefallen ist.
Herr Dr. Ramrath teilt im Namen der CDU-Fraktion mit, dass diese
den Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstützt. Er appelliert an die
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, die Maßnahmen nicht im Sinne der
Bezirksvertretung Hagen-Mitte auszuweiten. Er befürwortet deutlich die Nutzung
weniger aufwändiger Erfassungsmethoden und erklärt, dass jeder Kaufmann die
gesetzlich zur Verfügung gestellten Vereinfachungsmethoden bei der
Inventarerfassung anwendet. Als Beispiel nennt er hier die Schätzung
gleichartiger Gegenstände. Trägt die Verwaltung zu gegebener Zeit vor, wie sie
sich mit dem Problem befasst hat und sollte daraufhin der Eindruck entstehen,
dass dies nicht sachgerecht ist, kann immer noch darüber nachgedacht werden, ob
größerer Aufwand zu betreiben ist. Herr Dr. Ramrath geht jedoch aufgrund des
Vorschlags des Kämmerers davon aus, dass die Verwaltung einen praktikablen
Ansatz wählen wird.
Herr Marscheider hält die Erfassung der Vermögenswerte für
erforderlich. Er stimmt jedoch zu, dass dies mit einem vertretbaren Aufwand
erfolgen muss. Dabei darf man die Kosten für die Erfassung nicht außer Acht
lassen.
Herr Strüwer schlägt vor, dass Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufgenommen werden
könnte, um die Archivierung evtl. im Rahmen einer AB-Maßnahme betreiben zu
können.
Dieser Vorschlag wird von Herrn Riechel
dahingehend ergänzt, dass er es für denkbar hält, einen Kunststudenten im
Rahmen seiner Diplomarbeit mit der Inventarisierung von Kunst im öffentlichen
Raum zu befassen. Danach sollte die Schätzung des Wertes leichter möglich sein.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.
Beschluss:
Der Rat
der Stadt Hagen stellt fest, dass bei 45/Osthaus Museum keine finanziellen und
personellen Ressourcen zur Inventarisierung von Kunstwerken im öffentlichen
Raum zur Verfügung stehen und deshalb für bilanzielle Zwecke auf Grundlage der
beim ehemaligen Hochbauamt geführten Listen und sonstigen Unterlagen nach
alternativen Erfassungs- und Bewertungsmöglichkeiten gesucht wird.
Anlagen
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(wie Dokument)
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