12.05.2009 - 25 a)Bebauungsplan Nr. 9/05 (575) - Haspe - Voerde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Haspe im Hinblick auf das Wohngebiet eine Beschlussempfehlung mit der Zielrichtung ausgesprochen habe, keine gewerbliche Nutzung zuzulassen, sondern die Fläche als Wohnbaufläche zu entwickeln. Die Verwaltung sei aber grundsätzlich der Meinung, dass die beantragte gewerbliche Nutzung rechtlich zulässig sei. Auf Grund des Zeitablaufes sei heute eine Entscheidung zu treffen, ob Wohnbebauung oder gewerbliche Nutzung erfolgen solle.

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Dr. Ramrath, Meier, Oberste-Berghaus, Romberg und Thomys. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass lt. Herrn Thomys diese gewerbliche Nutzung als nicht-störendes Gewerbe zu sehen und somit hier zulässig sei. Da auch kein großer Fahrverkehr entstehe und auch ein Schallschutzgutachten positiv sei,müsse einer gewerblichen Nutzung zugestimmt und die Verwaltungsvorlage abgelehnt werden.

Der Vorsitzende, Herr Asbeck, lässt anschließend über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/05 (575) - Haspe - Voerder Straße / ehem. Brauhaus Andreas

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/05 (575) - Haspe – Voerder Straße / ehem. Brauhaus Andreas – umfasst das Grundstück der Gemarkung Haspe, Flur 38, Flurstücke 288, 289, 290 und 326.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/09 (609) Voerder Straße / ehem. Abfüllhalle der Andreas Brauerei   gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/05 (575) - Haspe – Voerder Straße / ehem. Brauhaus Andreas – umfasst das Grundstück der Gemarkung Haspe, Flur 38, Flurstücke 288, 289, 290 und 326.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll in 2009 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

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Anlagen zur Vorlage