14.05.2009 - 5.22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 18.09.2008 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) - Wohnbebauung Köhlerweg- gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich / Plangebiet:

 

Das Plangebiet befindet sich in Emst, südwestlich der bestehenden Bebauung an der Elmenhorststraße in Höhe der Straße Köhlerweg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

Gemarkung Holthausen:

Flur 1, Flurstück Nr. 508, 526, 528 und tlw. 529.,

 

Gemarkung Delstern:

Flur 3, Flurstück Nr. 60 tlw., 64, 66 tlw.  238, 239, 240, 241, 248, 252 und 154.

 

Gemarkung Eppenhausen:

Flur 14, Flurstück Nr. 1534 tlw. und 1639 tlw.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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