07.05.2009 - 6.2 Konjunkturpaket II: Anpassung der Vergabegrenze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 07.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Tanja Rauschmayr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Weber geht auf den Beschlussvorschlag der
Verwaltung ein und weist darauf hin, dass der Absatz zwei im Haupt- und
Finanzausschuss und auch in fast allen anderen Bezirksvertretungen wie folgt
geändert wurde:
Bei Vergaben nach VOL/A können in diesem Zeitraum freihändige Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.
Er schlägt vor, diese Änderung zu übernehmen.
Ohne Diskussion ergeht der nachstehend geänderte
Beschluss.
Beschluss:
Die Verwaltungsvorlage wird
zur Kenntnis genommen
Der Rat beschließt, die im
Runderlass des Landes NRW vom 03.02.2009 vorgeschlagenen Schwellenwerte, die
Regelungen zur Bekanntmachung sowie zur Eignungsprüfung bis zum 31.12.2010 wie
folgt umzusetzen bzw. anzuwenden.
Bei Vergaben nach VOL/A können in diesem Zeitraum
freihändige Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 Euro
ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.
Bei Vergaben nach VOB/A
können in diesem Zeitraum bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe
von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine Freihändige Vergabe und von
1.000.000 € ohne Umsatzsteuer eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt
werden.
Der 13. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.
Mai 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage
vom 18.03.2009 (Drucksachen-Nr. 150/2009) ist.
In
§ 2 der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8.
Nachtrages vom 22. März 2007 wird folgender Abs. 8 neu eingefügt:
(8)
Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 tritt für Vergaben im VOL-Bereich an die
Stelle der Wertgrenze des Abs. 3 eine solche von mehr als 100.000 €, an
die Stelle der Wertgrenze des Abs. 4 Ziffer 7 Buchst. g) im VOB-Bereich eine
solche von mehr als 1.000.000 €.
Anlagen zur Vorlage
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