12.05.2009 - 14 Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende, Herr Asbeck,  weist darauf hin, dass die BV Mitte und der Umweltausschuss mit Mehrheit beschlossen hätten und das der Landschaftsbeirat einstimmig abgelehnt habe.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)                  

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörung,  Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)                  

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/02 (552)  - Rissestraße -  nebst der Begründung vom 14.04.2009  nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Die südliche Abgrenzung verläuft im östlichen Teil des Plangebietes in einem Abstand von ca. 40 – 45 m parallel zur Rissestraße, verspringt in Höhe des Hauses Rissestraße Nr. 35 direkt an die Rissestraße bis zum Haus Nr. 59.

Im  Westen bildet der Rembergfriedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden die vorhandene Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten die Rissestraße sowie im weiteren Verlauf die vorhandene Bebauung Rissestraße 4 - 10 die Grenze des Plangebietes.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im ersten Halbjahr 2009 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=83464&selfaction=print