28.04.2009 - 13 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Köppen erklärt ihre Befangenheit und stimmt nicht mit ab.

 

Herr Feldhaus erklärt, dass die freie Jugendhilfe Selbecke gute Arbeit leiste und man daher auch die Notwendigkeit sähe, dass dieser als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt würde. Man sähe es als unglücklich an, das die Jugendhilfe Selbecke jetzt als Spielball finanzpolitischer Interessen herhalten müsse. Er geht davon aus, dass die Anerkennung der Jugendhilfe Selbecke als freier Träger noch nicht gleichzeitig die Entscheidung beinhalte, dass eine Kindergartenübernahme erfolge. Als Vertreter der AWO werde er aus den bekannten Gründen nicht an der Abstimmung teilnehmen.

 

Herr Strüwer lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Jugendhilfe Selbecke gGmbH wird gem. § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG-KJHG NRW) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn sich ergeben sollte, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII nicht vorgelegen haben bzw. nicht mehr vorliegen.

Der Ausschuss genehmigt die im Wege der Dringlichkeit getroffene Entscheidung vom 03.04.2009. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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