15.07.2004 - 63 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 63
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Horn weist auf den
vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Zusatz hin.
Herr Weber erklärt, dass
er einen konkreteren Beschluss, wie ihn etwa die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
beschlossen habe, favorisiere. Dort sei beschlossen worden, die Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen als Straßenbegleitgrün umzusetzen. Herr Weber fügt
hinzu, er habe den Eindruck gewonnen, die Verwaltung sei gegen diese Form von
Ausgleichsmaßnahmen und versuche diese mit allen Mitteln zu verhindern. Er
beantragt daher, den Beschluss der BV Eilpe/Dahl zu übernehmen.
Herr Grothe erwidert,
dass dies nicht so machbar sei, weil ein Satzungsbeschluss, der durch den Rat
verabschiedet werden müsse, den notwendigen rechtlichen Ausgleich definieren
müsse. Er sagt zu, das Thema Ausgleichsmaßnahmen im Straßenraum seitens der
Fachverwaltung aufzuarbeiten und dem nächsten Rat zu einer Beschlussfassung
vorzulegen.
Frau Sauerwein führt aus,
dass die Fraktion Bündnis 90 die Grünen die Vorlage ablehnen würden, weil ihrer
Auffassung die verkehrliche Situation nicht ausreichend überdacht worden sei
und durch die zusätzliche Bebauung eine neue Gefahrenquelle entstehe. Würde das
Bauvorhaben an der vorgesehenen Stelle realisiert werden, bedeute dies einen
Eingriff in einen hochwertigen Baumbestand, der durch minderwertiges Straßenbegleitgrün
ersetzt werden solle. Durch die Hagener Sparzwänge würde das Straßengrün
darüber hinaus zurückgeschnitten und durch Rasen ersetzt. Frau Sauerwein
schlägt vor, zukünftig für Hagen ein Ausgleichsflächenkataster zu erstellen und
ein Ökopunktemodell einzusetzen, um bei zukünftigen Verfahren leichter
abschätzen zu können, an welchen Stellen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
möglich seien.
Herr
Gerbersmann unterstützt die Einrichtung eines
Ausgleichsflächenkatasters und eines Ökokontos gibt jedoch zu bedenken, dass es
rechtlich nicht möglich sei, eine Satzung zu beschließen und die Verwaltung
gleichzeitig zu beauftragen die Ausgleichsflächen irgendwo an der Delsterner
Straße auszuweisen. Herr Gerbersmann betont, dass Straßenbegleitgrün,
anders als von Frau Sauerwein dargestellt,
an hochbelasteten Streckenabschnitten durchaus eine sehr wichtige
Funktion haben könne. Er bittet die Verwaltung, in der zugesagten Vorlage auch
die Kosten mit darzustellen, mit der zukünftige Bauwillige belastet würden, da
Ausgleichsmaßnahmen im freien Landschaftsraum preiswerter möglich seien als im
Straßenbegleitgrün.
Herr Weber erinnert
daran dass seit mehr als einem Jahr die Frage der Anerkennung von
Straßenbegleitgrün als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme diskutiert werde. Die
Verwaltung habe in dieser Zeit nichts für eine Umsetzung des Themas vorgelegt,
so dass der Rat immer wieder Ausnahmen habe beschließen müssen. Herr Weber
schlägt vor, die Entscheidung über den vorliegenden Satzungsbeschluss zu
verschieben.
Herr Wölm erklärt, dass
der Beschluss der BV Eilpe/Dahl nicht ohne Grund erfolgt sei. Im Bereich
Delstern sei in den vergangenen Monaten einiges umgestaltet worden, und
insbesondere Flächen für eine zukünftige Begrünung vorbereitet worden. Es werde
nun versucht, die Grünflächen durch Spenden Privater und Mittel der
Bezirksvertretung zu realisieren. Die Bezirksvertretung habe aus diesem Grund
beschlossen, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für eine Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahme in Dahl für Grünflächen an der Delsterner Straße
bereitzustellen. Herr Wölm vertritt die Auffassung, es obliege dem Rat,
festzulegen, an welcher Stelle die Ausgleichsmaßnahme vorgenommen werden müsse,
und bittet darum, die Anregung der BV Eilpe/Dahl zu übernehmen.
Frau Wolff ergänzt, dass
der Stadtteil Delstern seit rd. 20 Jahren auf eine Stadtteilerneuerung warte
und spricht sich dafür aus, die Finanzmittel für Ausgleichsmaßnahmen innerhalb
eines Stadtteils dort auch sinnvoll wieder einzusetzen.
Herr Asbeck unterstützt
das Anliegen der BV Eilpe/Dahl, die Delsterner Straße zu begrünen, gibt jedoch
zu bedenken, ob der vorliegende Plan ein geeignetes Mittel sei, diesem Ziel näher
zu kommen. Der mögliche wertmäßige Ausgleich sei für Straßenbegleitgrün zu
gering. Um zukünftig ein Bauvorhaben wirtschaftlich noch realisieren zu können,
sei auch unter Zugrundelegung eines Ökopunktesystems, höchstens ein Ausgleich
in Höhe von 20 v.H. zu schaffen, da eine Vollkompensation aus Kostengründen
nicht zu erreichen sei. Herr Asbeck spricht sich dafür aus, das
Bauvorhaben nicht an einem fehlenden Ausgleichsflächenkataster und einem
Ökokonto scheitern zu lassen.
Unter
Bezugnahme auf die Ausführungen von Herrn Wölm möchte Frau Suda wissen,
welche Kosten die Pflanzung eines Baumes verursachen würde.
Herr Dr.
Schmidt führt aus, er stimmt nicht in allen Punkten mit der politischen Wertung
des Ausgleichs und Ersatzes überein. Es sei klar, dass ein neues
Bewertungssystem gefunden werden müsse, da ein Ausgleich in der Fläche, wie er
bisher gesetzlich vorgeschrieben werde, dauerhaft nicht aufrecht erhalten
werden könne. Für viele Maßnahmen die in Hagen als qualitativ notwendig
angesehen werden, würden neben Finanzmitteln auch entsprechende Flächen für die
Realisierung z. B. von Flussrenaturierungen benötigt. Herr Dr. Schmidt
sagt einen Anteil für die Begrünung an der Delsterner Straße aus Ausgleichs-
und Ersatzmitteln zu, wenn dies zu vernünftigen Konditionen möglich sei. Herr
Dr. Schmidt weist außerdem darauf hin, dass die von Herrn Weber
angesprochene Diskussion zum Thema Ökokonto weist derzeit landesweit - und auch
in Hagen - geführt werde. Es sei beabsichtigt bis zum Jahresbeginn eine Vorlage
zu erstellen.
An der weiteren Diskussion
beteiligen sich Frau Kingreen, Herr Grzeschista, Herr Thieser und Herr Dr.
Schmidt.
Herr Horn stellt
zunächst den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Abstimmung.
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange die während des Beteiligungsverfahrens (Juli / August 2003)
vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der
Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und
als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
2.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die Grenzen des
im Zusammenhang Ortsteils “Staplackstraße” in Hagen Eilpe / Dahl
gemäß § 34 (4) BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan und die Begründung vom 2.Juni 2004 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit
beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob und an welcher Stelle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Delsterner Straße möglich sind.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit
beschlossen.
Der in der Satzung und Begründung genannte Ausgleich auf dem Grundstück Gemarkung Dahl, Flur 1, Flurstück 19, wird nicht dort, sondern in der Delsterner Straße realisiert.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit
abgelehnt.
