15.07.2004 - 63 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Horn weist auf den vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Zusatz hin.

 

Herr Weber erklärt, dass er einen konkreteren Beschluss, wie ihn etwa die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschlossen habe, favorisiere. Dort sei beschlossen worden, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Straßenbegleitgrün umzusetzen. Herr Weber fügt hinzu, er habe den Eindruck gewonnen, die Verwaltung sei gegen diese Form von Ausgleichsmaßnahmen und versuche diese mit allen Mitteln zu verhindern. Er beantragt daher, den Beschluss der BV Eilpe/Dahl zu übernehmen.

 

Herr Grothe erwidert, dass dies nicht so machbar sei, weil ein Satzungsbeschluss, der durch den Rat verabschiedet werden müsse, den notwendigen rechtlichen Ausgleich definieren müsse. Er sagt zu, das Thema Ausgleichsmaßnahmen im Straßenraum seitens der Fachverwaltung aufzuarbeiten und dem nächsten Rat zu einer Beschlussfassung vorzulegen.

 

Frau Sauerwein führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90 die Grünen die Vorlage ablehnen würden, weil ihrer Auffassung die verkehrliche Situation nicht ausreichend überdacht worden sei und durch die zusätzliche Bebauung eine neue Gefahrenquelle entstehe. Würde das Bauvorhaben an der vorgesehenen Stelle realisiert werden, bedeute dies einen Eingriff in einen hochwertigen Baumbestand, der durch minderwertiges Straßenbegleitgrün ersetzt werden solle. Durch die Hagener Sparzwänge würde das Straßengrün darüber hinaus zurückgeschnitten und durch Rasen ersetzt. Frau Sauerwein schlägt vor, zukünftig für Hagen ein Ausgleichsflächenkataster zu erstellen und ein Ökopunktemodell einzusetzen, um bei zukünftigen Verfahren leichter abschätzen zu können, an welchen Stellen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglich seien.

 

Herr Gerbersmann unterstützt die Einrichtung eines Ausgleichsflächenkatasters und eines Ökokontos gibt jedoch zu bedenken, dass es rechtlich nicht möglich sei, eine Satzung zu beschließen und die Verwaltung gleichzeitig zu beauftragen die Ausgleichsflächen irgendwo an der Delsterner Straße auszuweisen. Herr Gerbersmann betont, dass Straßenbegleitgrün, anders als von Frau Sauerwein dargestellt,  an hochbelasteten Streckenabschnitten durchaus eine sehr wichtige Funktion haben könne. Er bittet die Verwaltung, in der zugesagten Vorlage auch die Kosten mit darzustellen, mit der zukünftige Bauwillige belastet würden, da Ausgleichsmaßnahmen im freien Landschaftsraum preiswerter möglich seien als im Straßenbegleitgrün.

 

Herr Weber erinnert daran dass seit mehr als einem Jahr die Frage der Anerkennung von Straßenbegleitgrün als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme diskutiert werde. Die Verwaltung habe in dieser Zeit nichts für eine Umsetzung des Themas vorgelegt, so dass der Rat immer wieder Ausnahmen habe beschließen müssen. Herr Weber schlägt vor, die Entscheidung über den vorliegenden Satzungsbeschluss zu verschieben.

 

Herr Wölm erklärt, dass der Beschluss der BV Eilpe/Dahl nicht ohne Grund erfolgt sei. Im Bereich Delstern sei in den vergangenen Monaten einiges umgestaltet worden, und insbesondere Flächen für eine zukünftige Begrünung vorbereitet worden. Es werde nun versucht, die Grünflächen durch Spenden Privater und Mittel der Bezirksvertretung zu realisieren. Die Bezirksvertretung habe aus diesem Grund beschlossen, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme in Dahl für Grünflächen an der Delsterner Straße bereitzustellen. Herr Wölm vertritt die Auffassung, es obliege dem Rat, festzulegen, an welcher Stelle die Ausgleichsmaßnahme vorgenommen werden müsse, und bittet darum, die Anregung der BV Eilpe/Dahl zu übernehmen.

 

Frau Wolff ergänzt, dass der Stadtteil Delstern seit rd. 20 Jahren auf eine Stadtteilerneuerung warte und spricht sich dafür aus, die Finanzmittel für Ausgleichsmaßnahmen innerhalb eines Stadtteils dort auch sinnvoll wieder einzusetzen.

 

Herr Asbeck unterstützt das Anliegen der BV Eilpe/Dahl, die Delsterner Straße zu begrünen, gibt jedoch zu bedenken, ob der vorliegende Plan ein geeignetes Mittel sei, diesem Ziel näher zu kommen. Der mögliche wertmäßige Ausgleich sei für Straßenbegleitgrün zu gering. Um zukünftig ein Bauvorhaben wirtschaftlich noch realisieren zu können, sei auch unter Zugrundelegung eines Ökopunktesystems, höchstens ein Ausgleich in Höhe von 20 v.H. zu schaffen, da eine Vollkompensation aus Kostengründen nicht zu erreichen sei. Herr Asbeck spricht sich dafür aus, das Bauvorhaben nicht an einem fehlenden Ausgleichsflächenkataster und einem Ökokonto scheitern zu lassen.

 

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Herrn Wölm möchte Frau Suda wissen, welche Kosten die Pflanzung eines Baumes verursachen würde.

 

Herr Dr. Schmidt führt aus, er stimmt nicht in allen Punkten mit der politischen Wertung des Ausgleichs und Ersatzes überein. Es sei klar, dass ein neues Bewertungssystem gefunden werden müsse, da ein Ausgleich in der Fläche, wie er bisher gesetzlich vorgeschrieben werde, dauerhaft nicht aufrecht erhalten werden könne. Für viele Maßnahmen die in Hagen als qualitativ notwendig angesehen werden, würden neben Finanzmitteln auch entsprechende Flächen für die Realisierung z. B. von Flussrenaturierungen benötigt. Herr Dr. Schmidt sagt einen Anteil für die Begrünung an der Delsterner Straße aus Ausgleichs- und Ersatzmitteln zu, wenn dies zu vernünftigen Konditionen möglich sei. Herr Dr. Schmidt weist außerdem darauf hin, dass die von Herrn Weber angesprochene Diskussion zum Thema Ökokonto weist derzeit landesweit - und auch in Hagen - geführt werde. Es sei beabsichtigt bis zum Jahresbeginn eine Vorlage zu erstellen.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Kingreen, Herr Grzeschista, Herr Thieser und Herr Dr. Schmidt.

 

Herr Horn stellt zunächst den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

1.      Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die während des Beteiligungsverfahrens (Juli / August 2003) vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils “Staplackstraße” in Hagen Eilpe / Dahl gemäß § 34 (4) BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan  und die Begründung vom 2.Juni 2004 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob und an welcher Stelle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Delsterner Straße möglich sind.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen.

 

 

Der in der Satzung und Begründung genannte Ausgleich auf dem Grundstück Gemarkung Dahl, Flur 1, Flurstück 19, wird nicht dort, sondern in der Delsterner Straße realisiert.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: