15.07.2004 - 47 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 47
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Oestereich beanstandet, dass die Empfehlung der Bezirksvertretung
Hohenlimburg beim Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses nicht mit
übernommen worden sei.
Herr Dr.
Schmidt führt aus, dass die öffentlichen Träger, die bisher die Qualifizierungsmaßnahmen
durchgeführt hätten, aufgrund der Hartz IV Gesetze befürchteten, die Maßnahmen
nicht über den Jahreswechsel hinaus fortführen zu können. Der Vermittlungsausschuss
habe sich jetzt darauf geeinigt, dass alle nach 31.07.2004 in Abstimmung mit
der Agentur für Arbeit genehmigten
Maßnahme bis zum Jahresende 2005 finanziert würden. Herr Dr. Schmidt
regt an, unter diesen Voraussetzungen den Rahmen der Beschäftigungsmöglichkeiten
bis zum finanziell Machbaren auszuschöpfen. Nach wie vor sei die Frage nicht zu
beantworten, wie die Qualifizierungs- und Fortbildungsplätze über das
Arbeitslosengeld II ab 01.01.2005 seitens der Stadt Hagen bereitgehalten werden
sollten. Nach ersten Berechnungen müssten etwa 5000 Arbeitsmöglichkeiten von
der Kommune angeboten werden; das derzeitige Angebot umfasse 450 bis 500
derartiger Arbeitsplätze. Darüber hinaus müsse Jugendlichen unter 25 Jahren ein
Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden.
Herr
Marscheider äußert Bedenken zu der beabsichtigten Finanzierung über
eine Fallkostenpauschale und möchte wissen, ob die Stadt Hagen eventuell
entstehende Verluste übernimmt.
Herr Dr.
Schmidt erwidert,
der Ratsbeschluss ermächtige die Verwaltung nur zur Ausarbeitung von
kostendeckenden Modellen, die nicht den Haushalt der Stadt Hagen belasten.
Andernfalls werde sich die Stadt nicht an der Arbeitsgemeinschaft beteiligen.
Die angesprochene Fallpauschale müsse zunächst in der Praxis erprobt werden, die
Höhe sei seiner Auffassung nach jedoch extrem niedrig bemessen. Herr Dr.
Schmidt weist in diesem Zusammenhang auf eine Revisionsvereinbarung zur
eventuellen Nachbesserung durch die
Bundesregierung hin.
Herr Dr. Ramrath wirft die Frage auf, ob die Verwaltung bereits Gespräche
mit Vertretern der Wirtschaft zur Schaffung der benötigten Arbeitsplätze
aufgenommen habe.
Herr Strüwer erkundigt
sich nach der zukünftigen Beschäftigung der städt. Mitarbeiter die derzeit noch
für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen zuständig seien. Es sei
beabsichtigt, diese Mitarbeiter in die Arbeitsgemeinschaft zu überführen und
für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II einzusetzen. Herr Strüwer
wirft die Frage auf, ob die Finanzierung der Mitarbeiter aus Mitteln von Hartz
IV bestritten und der Stadt erstattet würden.
Herr Dr.
Schmidt weist auf die am Ende der Vorlage dargestellten unterschiedliche Finanzierungsmodelle
für die Arbeitsgemeinschaft hin. Dabei sei von zwei verschiedenen
Mitarbeiterzahlen ausgegangen worden, was mit unterschiedlichen Klientenzahlen
zu tun habe. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Fallpauschale von derzeit
81,-- Euro ausreichen müsse. Herr Dr. Schmidt betont, dass eine
Übernahme von der Bundesagentur zugewiesenen Aufgaben durch städt. Mitarbeiter
ausgeschlossen werde. Er bezweifele darüber hinaus, dass die heimische
Wirtschaft eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen für Personenkreise, die
aufstockende Sozialhilfe erhielten, zur Verfügung stellen könne. Erste
Gespräche über eine mögliche Ausgestaltung von Arbeitsplätzen seien geführt
worden.
An der
weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Hammer, Flebus und Thielmann.
Herr Horn stellt den
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses mit der von der Bezirksvertretung
Haspe beschlossenen Ergänzung unter Punkt 6, den Maßnahmeträger “Arbeit
schaffen in Haspe (AS)” mit zu berücksichtigen und dem von der
Bezirksvertretung Hohenlimburg beschlossenen Zusatz zur Abstimmung.
Beschluss:
1.
Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II -
Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.
2.
Unter der Voraussetzung der Erfüllung der nachfolgenden Vorgaben
beschließt der Rat der Stadt Hagen, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine
Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der
Aufgaben zu bilden.
3.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung
vorzubereiten,
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und
·
die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale
Rechtsform zu ermitteln.
Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an
der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur
unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und
Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
5.
Falls die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind
die politischen Gremien erneut zu beteiligen.
6.
Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, sich in den Kooperationsgesprächen mit
der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der
bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und
Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt
wird. Hier ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z.B. Caritas,
Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration, Arbeit schaffen in Haspe (AS) und
andere, auch die notwendige Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Arbeit
bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV erhalten.
7.
Der
Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, bei den organisatorischen
Planungen darauf hinzuwirken, dass basierend auf den sehr guten Erfahrungen mit
der Sozialagentur Hohenlimburg auch zukünftig im Rathaus Hohenlimburg ein
vollwertiges Leistungszentrum vorgehalten wird.
