15.07.2004 - 57 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 57
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Horn weist auf die
vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Ergänzung hin.
Frau
Schleidgen beantragt, über diese Ergänzung getrennt abstimmen zu
lassen.
(Anmerkung:
Sowohl der Beschlussvorschlag der Verwaltung als auch die Ergänzung wurden mit
einer bzw. zwei Gegenstimmen mit Mehrheit beschlossen.)
Beschluss:
Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines
Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/04 (564)
–Oberste Hülsberg 1- gemäß
§ 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9,
Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben
beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der weiteren Bearbeitung dieses
Verfahrens festzustellen, ob sich die vorgesehene Bebauung in eine gewerbliche
Nutzung entlang der Volmarsteiner Straße einfügen würde.
