15.07.2004 - 57 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Horn weist auf die vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Ergänzung hin.

 

Frau Schleidgen beantragt, über diese Ergänzung getrennt abstimmen zu lassen.

 

(Anmerkung: Sowohl der Beschlussvorschlag der Verwaltung als auch die Ergänzung wurden mit einer bzw. zwei Gegenstimmen mit Mehrheit beschlossen.)

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Beschluss:

Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß
§ 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich/Plangebiet

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Ergänzung:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der weiteren Bearbeitung dieses Verfahrens festzustellen, ob sich die vorgesehene Bebauung in eine gewerbliche Nutzung entlang der Volmarsteiner Straße einfügen würde.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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