15.07.2004 - 49 Wechselseitiges Haltverbot an Reinigungstagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 49
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Loose weist darauf
hin, dass die Bezirksvertretung Nord die Verwaltungsvorlage abgelehnt habe, da
seit dem 28. Januar 2004 versucht werde ein Pilotprojekt mit zwei Straßenzügen
in den Hagener Norden zu bekommen. Dieser Beschluss sei bis heute nicht
umgesetzt worden. Darüber hinaus habe die BV Nord am 18. Mai 2004 die Zuständigkeit
der Bezirksvertretungen in der Frage des Haltverbotes an Reinigungstagen
beschlossen. Auch dazu sei bis heute keine Stellungnahme seitens der Verwaltung
erfolgt.
Herr Weber erklärt er
habe den Eindruck gewonnen, mit dieser Vorlage solle versucht werden, die
Rechte der Bezirksvertretungen aushöhlen zu wollen. Er beantragt, den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und den zweiten Punkt des Beschlussvorschlages
abzulehnen. Herr Weber ist der Meinung, dass dieses Thema in die Zuständigkeit
der Bezirksvertretungen gehöre, wenn sich die Notwendigkeit solcher Reinigungszonen
ergebe.
Herr
Gerbersmann entgegnet, dass die CDU-Fraktion diesem Ansinnen aus
Kostengründen widerspreche. Es könne nicht sein, dass nur einzelne Straßen mit
einem wechselseitigen Haltverbot ausgewiesen würde, aber alle Gebührenzahler
die für eine zusätzliche Beschilderung entstehenden Kosten zu tragen hätten.
Herr Horn stellt
zunächst den Antrag von Herrn Weber zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit
abgelehnt.
Danach lässt Herr Horn über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
