15.07.2004 - 9 Bildung eines neuen Ausländerbeirates für die n...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Horn weist auf die
in den vorberatenden Gremien beschlossene Änderung, dass dem neu zu bildenden
Integrationsrat zukünftig 14 Migranten angehören sollen, hin.
Herr Dr.
Schmidt macht darauf aufmerksam, dass zwischen der Verwaltung und dem
Innenministerium abgestimmt worden sei, die Frist zur Eintragung in das
Wählerverzeichnis von 3 Monaten auf 35 Tage vor der Wahl zu reduzieren, sofern
der Rat der Stadt dies so beschließe.
Herr
Gerbersmann nimmt
Bezug auf die im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss geführten
Diskussionen und spricht sich gegen eine solche Änderung aus. Er schlägt vor,
über den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen zu lassen.
Frau Kingreen spricht sich
für die vorgeschlagene Änderung aus, da dadurch keine finanziellen Auswirkungen
zu erwarten seien.
Herr Horn stellt den im Haupt- und Finanzausschuss
gefassten Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss:
1.
An Stelle des bisherigen Ausländerbeirates soll
künftig ein “Integrationsrat” gebildet werden. Ihm sollen 14
Migranten und je 1 Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen angehören.
In Abwandlung des Vorschlages des Ausländerbeirates (siehe Anlage 3!)
ist sicherzustellen, dass alle grundsätzlichen finanz- und
personalwirtschaftlichen Regelungen der Stadt Hagen berücksichtigt werden.
In personellen Fragen soll der “Integrationsrat” vor einer
Besetzung der Geschäftsführerstelle gehört werden. Eine darüber hinausgehende
Einflussnahme auf Personalentscheidungen bleibt ausgeschlossen.
Aus Kostengründen bleibt eine Briefwahl zunächst ausgeschlossen.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser
Basis für das in der Vorlage dargestellte Modell “Integrationsrat”
die Zulassung gem. §126, Abs.1 GO beim Innenministerium zu beantragen.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die
notwendigen Vorarbeiten für einen Integrationsrat zeitgerecht einzuleiten.
4.
Nach grundsätzlicher Genehmigung durch das
Innenministerium ist dem Rat ein Satzungsentwurf für den Integrationsrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
| ||||
|
2
|
(wie Dokument)
| ||||
|
3
|
(wie Dokument)
|
