29.06.2004 - 12 Teiländerung Nr. 77 - Autohof - Nord zum Fläche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Erlmann vertritt die Auffassung, die Zuwegung müsse den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Herr Warmeling fragt nach der Meinung der Bezirksregierung zu der Planung und wird selbst ablehnen. Frau Büdenbender erinnert daran, für den Erhalt des NSG Böhfeld lange gekämpft zu haben und verweist auf die Ablehnung in dem landwirtschaftlichen Fachbeitrag. Die SPD-Fraktion werde nicht zustimmen. Herr Schledorn ergänzt, die 50 Plätze seien langfristig nicht ausreichend, so dass das gesamte Gebiet angegangen werde. Herr Grzeschista fragt nach der Größe des Plangebietes und der Form der Ausweisung. Herr Strähler erläutert, die Unterlagen seien zur Abstimmung in Arnsberg, eine Aussage dazu gebe es noch nicht, möglicherweise komme bis zur Sitzung des StEA oder des Rates eine Aussage der Bezirksregierung. Die Festsetzung könne Gewerbegebiet oder Sonderfläche sein, er könne sich Sonderfläche vorstellen. Die genaue Beschreibung des Projektes werde erfolgen, die Ausweisung sei nicht änderbar.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 77 – Autohof – Nord – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst eine Dreiecksfläche westlich der Dortmunder Straße, gegenüber der Kabeler Straße und nördlich des BAB – Anschlusses Hagen – Nord.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 8

 

 

Dagegen:

 7

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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