29.06.2004 - 12 Teiländerung Nr. 77 - Autohof - Nord zum Fläche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 29.06.2004
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Erlmann vertritt die
Auffassung, die Zuwegung müsse den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst
werden. Herr Warmeling fragt nach der Meinung der Bezirksregierung zu der
Planung und wird selbst ablehnen. Frau Büdenbender erinnert daran, für
den Erhalt des NSG Böhfeld lange gekämpft zu haben und verweist auf die
Ablehnung in dem landwirtschaftlichen Fachbeitrag. Die SPD-Fraktion werde nicht
zustimmen. Herr Schledorn ergänzt, die 50 Plätze seien langfristig nicht
ausreichend, so dass das gesamte Gebiet angegangen werde. Herr Grzeschista
fragt nach der Größe des Plangebietes und der Form der Ausweisung. Herr
Strähler erläutert, die Unterlagen seien zur Abstimmung in Arnsberg, eine
Aussage dazu gebe es noch nicht, möglicherweise komme bis zur Sitzung des StEA
oder des Rates eine Aussage der Bezirksregierung. Die Festsetzung könne
Gewerbegebiet oder Sonderfläche sein, er könne sich Sonderfläche vorstellen.
Die genaue Beschreibung des Projektes werde erfolgen, die Ausweisung sei nicht
änderbar.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 77 Autohof Nord zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt
gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet
umfasst eine Dreiecksfläche westlich der Dortmunder Straße, gegenüber der
Kabeler Straße und nördlich des BAB Anschlusses Hagen Nord.
