29.06.2004 - 11 Bebauungsplan Nr. 8/01 (?) Ortskern Boele / Hil...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Erlmann regt an, eine weitere Ein- oder Ausfahrt zu planen.

Herr Erlmann fragt nach der fehlenden Skizzierung der überbaubaren Fläche, dem Verbleib der Kastanien und möchte Informationen zu dem angesprochenen Biotopverbund. Herr Strähler erläutert den Plan. Die Bäume auf der Westseite sollen stehen bleiben, der Baumbereich um den Spielplatz herum bleibe erhalten. Eine zusätzliche Wohnbebauung in Richtung Kinderspielplatz  sei ihm nicht bekannt. Zufahrten zum Platz seien nicht festgesetzt, die Anregung werde jedoch aufgenommen. Frau Kramps spricht das unkontrollierte Parken der LKW auf dem Marktplatz an und bittet um Regulierung. Herr Erlmann beantragt, den Beschluss des Landschaftsbeirates als Zusatz zu beschließen.

Dagegen bestehen keine Bedenken.

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Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) – Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 - in Abänderung seines Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2001 und des Teilungsbeschlusses vom 29.01.2004 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf zu ändern.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) – Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 – nebst der Begründung vom 08.06.2004 nach § 3 (2) BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen unter folgender Forderung dem Beschussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen:

 

1.      Der Eingriff ist zu 100% auf Basis der ermittelten Eingriffsflächen auszugleichen.

2.      Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in einem funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen.

3.      Eine regionale Nähe der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsort soll möglichst gegeben sein.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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