29.06.2004 - 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 29.06.2004
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Strähler
Frau Büdenbender möchte
wissen, ob es zutreffe, dass zunächst gebaut und im nachhinein die Genehmigung
eingeholt werde. Für Herrn Warmeling ist die Argumentation Wohnen für
Kinderreiche vorgeschoben, außerdem bestehe die Frage der Entsorgung. Herr
Strähler erläutert, unter Entsorgung seien die entwässerungstechnischen
Maßnahmen zu sehen. Ohne Planungsrecht können keine Wohnungen in Funktion
gebracht werden. Es sei keine gewerbliche sondern eine Wohnnutzung vorgesehen.
Beschluss:
Dem Antrag
des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/04 (564) Oberste Hülsberg 1- gemäß §
12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/04 (564) Oberste Hülsberg 1- gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet
Das
Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9, Gemarkung Vorhalle.
In dem im
Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet
eindeutig dargestellt.
Dieser
Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
