07.07.2004 - 6.4 Widmung der Straße "In der Delle"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 07.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW S.
355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), die Widmung
der Straße “In der Delle”.
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer Flur 3 Flurstück 918.
Die
Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr.
3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW
(Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich -Vz 325 StVO-) zugeordnet.
Die
Verkehrsfläche dient dem Gemeingebrauch. Sie ist in dem im Sitzungssaal
aufgehängten Lageplan gelb angelegt und rot umrandet dargestellt.
Der Lageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
