07.07.2004 - 6.4 Widmung der Straße "In der Delle"

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Ohne Diskussion erfolgt der nachstehende Beschluss:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), die Widmung der Straße “In der Delle”.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer Flur 3 Flurstück 918.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich -Vz 325 StVO-) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche dient dem Gemeingebrauch. Sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb angelegt und rot umrandet dargestellt.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 10

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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