07.07.2004 - 6.7 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Enders spricht das Thema kurz an, indem sie darauf hinweist, dass die gesamte Thematik doch noch nicht “in trockenen Tüchern” sei.

Herr Weber meint, die Grundstrukturen würden stehen und man solle sich auch entsprechend vorbereiten und verliest einen Ergänzungsvorschlag, der auch bereits im Haupt- und Finanzausschuss so beschlossen wurde. Diesen solle man  noch um AS Haspe ergänzen.  Er lässt dann über den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung abstimmen.

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Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten,

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und

·        die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.

Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

 

 

Ergänzung:

 

5.  Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, sich in den Kooperationsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt wird. Hierbei ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z.B. Caritas, Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration, Arbeit schaffen in Haspe (AS) und andere auch die notwendige Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV erhalten.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 10

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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