12.03.2009 - 6.7 Programm zur Sanierung der städtischer Gebäudeh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf die ergänzenden Beschlussfassungen
des Sport- und Freizeitausschusses sowie des Kulturausschusses.
In der Liste ist die Böhmerstraße 1 mit einem
"Nein" verzeichnet, daher bittet Herr Röspel hier zumindest
ein "P" wie "Prüfen" einzutragen, weil sich hier künftig
vielleicht doch noch einmal die Möglichkeit zur Veräußerung ergeben könnte. Zu
Ziffer 94 möchte er wissen, ob das Objekt Feithstraße 70 nicht bereits
abgerissen ist.
Frau Grebe erklärt, dass es sich bei der Feithstraße 70 um ein kleines Haus Ecke Dünningsbruch
handelt, was seit geraumer Zeit für die Eingewöhnung obdachloser Männer an
normales Wohnen genutzt wird. Aus Sicht des Fachbereichs Jungend und Soziales
besteht hier dringender Bedarf. Sollte es jedoch von der Politik gewünscht
werden, kann das Objekt noch einmal unter "P" wie "Prüfen"
gesetzt werden.
Zur Böhmerstraße 1 verweist Frau Grebe darauf,
dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Vorlage hierzu vorbereitet wurde,
die sie versuchen möchte, noch einmal auf die Tagesordnung setzen zu lassen.
Hier sind alle Argumente, die für und gegen eine Veräußerung des Objektes
sprechen, dargestellt. Die Verwaltung möchte keine unendliche Prüfliste
aufstellen, sondern hat sich das Ziel gesetzt, die Prüfungen bis spätestens zum
Jahresende 2009 abzuschließen. Was wiederum auch nicht bedeuten soll, dass
nicht in zwei oder vier Jahren ein erneutes Überdenken stattfinden kann. Frau
Grebe kann sich jedoch nicht vorstellen, dass man zeitnah zu einem anderen
Ergebnis bei der Böhmerstraße 1 kommen wird.
Herr Rudel möchte zur laufenden Nr. 19 auf Seite 1 der Anlage "Am
Heerwege", ehem. WC-Gebäude Fritz-Steinhoff-Park, wissen, warum hier bei
Verkauf ein "Ja" mit dem Zusatz "Ausweisung als Bauland"
notiert wurde. Die
Zu diesem Grundstück hat es vor einigen Jahren
eine Vorlage gegeben, erläutert Frau Grebe, als man über die Aufgabe
verschiedener Betriebshöfe diskutiert hat. Ein Gegenfinanzierungsvorschlag war
seinerzeit die Ausweisung dieser Fläche als Wohnbaufläche. Die
Planungsverwaltung ist hier jedoch der Auffassung, dass das Grundstück möglichst
Bestandteil der Grünanlage werden sollte.
Herr Thielmann erklärt, dass die Gegenfinanzierung über dieses Grundstück überlegt
wurde, dies jedoch bereits in der Vorüberlegung wieder ad acta gelegt wurde.
Theoretisch ist hier zwar eine Wohnbebauung möglich, praktisch ist diese jedoch
kaum durchführbar. Daher hatte man seinerzeit entschieden, dieses Grundstück
entweder der Grünanlage zuzuschlagen oder zu nutzen, um in diesem Bereich den
Parkdruck zu mindern. Wegen der Nähe zu dem intensiv bespielten Sportbereich
würde man mit einer Wohnbebauung hier Probleme verursachen.
Frau Priester-Büdenbender erklärt zu Seite 2 der Anlage, laufende Nr. 57,
"Delsterner Str. 151", dass diese versehentlich in den Stadtbezirks
Hagen-Mitte gerutscht ist.
Zur Gerichtsstraße 25 möchte Herr Röspel
wissen, ob hier eine Bewegung bei den Veräußerungsbemühungen zu verzeichnen
ist.
Frau Grebe teilt mit, dass es für das Objekt einen Käufer gab, der letztendlich
jedoch den Vertrag nicht erfüllen konnte und der Vertrag daher leider wieder
aufgehoben werden musste. Derzeit liegt ein Angebot vor, das so weit unter den
Preisvorstellungen der Stadt liegt, dass es nicht weiter verfolgt wird. Es wird
augenblicklich für eine öffentliche Nutzung durch eine andere Institution
angeboten. Dafür wird das Objekt jedoch wahrscheinlich zu groß sein.
Herr Thielmann möchte zur Cunostraße 4 wissen, ob hier Bewegung zu verzeichnen ist. Er
verweist darauf, dass das Objekt sich bereits seit längerer Zeit in der
Vermarktung befindet und es Schwierigkeiten mit dem Bewohner gegeben hat.
Bisher wurden für dieses Objekt nur Angebote so
deutlich unter dem Verkehrswert abgegeben, dass die Verwaltung die Veräußerung
bisher nicht vorschlagen wollte, erklärt Frau Grebe. Der Bewohner des
Hauses kann und will das Objekt nicht erwerben.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag mit den
Ergänzungen des Sport- und Freizeitausschusses und des Kulturausschusses
abstimmen.
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Vermarktung der in der Anlage mit
„Ja“ gekennzeichneten Gebäude ist vorzubereiten bzw. durchzuführen.
Bei den mit „Prüfen“ markierten Objekten ist die Prüfung der
Entbehrlichkeit abzuschließen.
3. Bis zum 31.12.2009 ist über weitere Ergebnisse
zu berichten.
4. Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Wohnhäuser in
der Berliner Allee 52 (lfd. Nr. 39) nicht zu veräußern. Durch den Verkauf würde
der Bestand der angrenzenden Sportanlage stark gefährdet.
5. Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt ferner der Verwaltung, den Pavillon
Firlefanz nach Auslaufen des Mietvertrages abzureißen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
603 kB
|
