12.03.2009 - 6.7 Programm zur Sanierung der städtischer Gebäudeh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf die ergänzenden Beschlussfassungen des Sport- und Freizeitausschusses sowie des Kulturausschusses.

 

In der Liste ist die Böhmerstraße 1 mit einem "Nein" verzeichnet, daher bittet Herr Röspel hier zumindest ein "P" wie "Prüfen" einzutragen, weil sich hier künftig vielleicht doch noch einmal die Möglichkeit zur Veräußerung ergeben könnte. Zu Ziffer 94 möchte er wissen, ob das Objekt Feithstraße 70 nicht bereits abgerissen ist.

 

Frau Grebe erklärt, dass es sich bei der Feithstraße 70 um ein kleines Haus Ecke Dünningsbruch handelt, was seit geraumer Zeit für die Eingewöhnung obdachloser Männer an normales Wohnen genutzt wird. Aus Sicht des Fachbereichs Jungend und Soziales besteht hier dringender Bedarf. Sollte es jedoch von der Politik gewünscht werden, kann das Objekt noch einmal unter "P" wie "Prüfen" gesetzt werden.

Zur Böhmerstraße 1 verweist Frau Grebe darauf, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Vorlage hierzu vorbereitet wurde, die sie versuchen möchte, noch einmal auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Hier sind alle Argumente, die für und gegen eine Veräußerung des Objektes sprechen, dargestellt. Die Verwaltung möchte keine unendliche Prüfliste aufstellen, sondern hat sich das Ziel gesetzt, die Prüfungen bis spätestens zum Jahresende 2009 abzuschließen. Was wiederum auch nicht bedeuten soll, dass nicht in zwei oder vier Jahren ein erneutes Überdenken stattfinden kann. Frau Grebe kann sich jedoch nicht vorstellen, dass man zeitnah zu einem anderen Ergebnis bei der Böhmerstraße 1 kommen wird.

 

Herr Rudel möchte zur laufenden Nr. 19 auf Seite 1 der Anlage "Am Heerwege", ehem. WC-Gebäude Fritz-Steinhoff-Park, wissen, warum hier bei Verkauf ein "Ja" mit dem Zusatz "Ausweisung als Bauland" notiert wurde. Die SPD-Fraktion kann sich hier die Errichtung von Garagen vorstellen, jedoch hält sie eine Wohnbebauung hier nicht für vorstellbar.

 

Zu diesem Grundstück hat es vor einigen Jahren eine Vorlage gegeben, erläutert Frau Grebe, als man über die Aufgabe verschiedener Betriebshöfe diskutiert hat. Ein Gegenfinanzierungsvorschlag war seinerzeit die Ausweisung dieser Fläche als Wohnbaufläche. Die Planungsverwaltung ist hier jedoch der Auffassung, dass das Grundstück möglichst Bestandteil der Grünanlage werden sollte.

 

Herr Thielmann erklärt, dass die Gegenfinanzierung über dieses Grundstück überlegt wurde, dies jedoch bereits in der Vorüberlegung wieder ad acta gelegt wurde. Theoretisch ist hier zwar eine Wohnbebauung möglich, praktisch ist diese jedoch kaum durchführbar. Daher hatte man seinerzeit entschieden, dieses Grundstück entweder der Grünanlage zuzuschlagen oder zu nutzen, um in diesem Bereich den Parkdruck zu mindern. Wegen der Nähe zu dem intensiv bespielten Sportbereich würde man mit einer Wohnbebauung hier Probleme verursachen.

 

Frau Priester-Büdenbender erklärt zu Seite 2 der Anlage, laufende Nr. 57, "Delsterner Str. 151", dass diese versehentlich in den Stadtbezirks Hagen-Mitte gerutscht ist.

 

Zur Gerichtsstraße 25 möchte Herr Röspel wissen, ob hier eine Bewegung bei den Veräußerungsbemühungen zu verzeichnen ist.

 

Frau Grebe teilt mit, dass es für das Objekt einen Käufer gab, der letztendlich jedoch den Vertrag nicht erfüllen konnte und der Vertrag daher leider wieder aufgehoben werden musste. Derzeit liegt ein Angebot vor, das so weit unter den Preisvorstellungen der Stadt liegt, dass es nicht weiter verfolgt wird. Es wird augenblicklich für eine öffentliche Nutzung durch eine andere Institution angeboten. Dafür wird das Objekt jedoch wahrscheinlich zu groß sein.

 

Herr Thielmann möchte zur Cunostraße 4 wissen, ob hier Bewegung zu verzeichnen ist. Er verweist darauf, dass das Objekt sich bereits seit längerer Zeit in der Vermarktung befindet und es Schwierigkeiten mit dem Bewohner gegeben hat.

 

Bisher wurden für dieses Objekt nur Angebote so deutlich unter dem Verkehrswert abgegeben, dass die Verwaltung die Veräußerung bisher nicht vorschlagen wollte, erklärt Frau Grebe. Der Bewohner des Hauses kann und will das Objekt nicht erwerben.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag mit den Ergänzungen des Sport- und Freizeitausschusses und des Kulturausschusses abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Vermarktung der in der Anlage mit „Ja“ gekennzeichneten Gebäude ist vorzubereiten bzw. durchzuführen. Bei den mit „Prüfen“ markierten Objekten ist die Prüfung der Entbehrlichkeit  abzuschließen.

 

3. Bis zum 31.12.2009 ist über weitere Ergebnisse zu berichten.

 

4. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Wohnhäuser in der Berliner Allee 52 (lfd. Nr. 39) nicht zu veräußern. Durch den Verkauf würde der Bestand der angrenzenden Sportanlage stark gefährdet.

 

5. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt ferner der Verwaltung, den Pavillon Firlefanz nach Auslaufen des Mietvertrages abzureißen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage