12.03.2009 - 2.1 Bürgerbegehren "Ja - zu Hagener Schulen"; Sachs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf den als Tischvorlage ausgelegten interfraktionellen Beschlussvorschlag der als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

In seiner Stellungnahme geht Herr Riemann, Vertreter der Bürgerinitiative „Ja- zu Hagener Schulen“, zunächst auf die Beweggründe zur Gründung der Bürgerinitiative ein. Im weiteren Verlauf verweist Herr Riemann insbesondere auf die von der Bürgerinitiative aufgestellten Schwerpunkte Bildungsqualität vor Ort, stadteilbezogene und wohnortnahe Beschulung sowie pädagogischer und erzieherischer Bildungsauftrag. Aus diesem Zusammenhang heraus habe sich die Kernfrage der Bürgerinitiative ergeben, ob alle Schulen in Hagen erhalten bleiben sollen, wenn sie die Mindestzügigkeit (§ 82 Schulgesetz) und die gesetzliche Mindestgröße (18 Kinder) bei der Klassenbildung einhalten würden. Schulschließungen dürften nicht als Mittel zur Einsparung im städtischen Haushalt genutzt werden, weil dadurch die Stadtbezirke und Wohngebiete insgesamt beeinträchtigt würden. Im Gegensatz zu den beabsichtigten Schulschließungen müssten alternative Vorschläge unter Einbeziehung der Hagener Schulfördervereine und der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden. Der vorliegende Kostendeckungsvorschlag, der sich im Wesentlichen auf Personal- und Sachkosten und auf Energieeinsparungen beziehen würde, mache deutlich, dass Einsparpotenzial vorhanden sei. Abschließend bittet Herr Riemann den Rat der Stadt, dem Bürgerbegehren zuzustimmen.

 

Herr Röspel bezieht sich bei seinen Ausführungen auf den interfraktionellen Beschlussvorschlag sowie auf die Vorlage der Verwaltung. Die Bürgerinitiative habe vor dem 16.03.2009 keine Möglichkeit, eine Entscheidung zu den Vorschlägen der Verwaltung zu treffen. Aus diesem Grunde sei eine heutige Beschlussfassung des Rates über das Bürgerbegehren nicht sinnvoll. Eine mögliche Vereinbarung zwischen der Bürgerinitiative und der Verwaltung sei ein Ausgleich zwischen Schulentwicklungsplanung und den Inhalten der Bürgerinitiative. Es wäre ein Affront gegen ehrenamtlich engagierte Personen, wenn der Rat heute einen Beschluss fassen würde, obwohl die Bürgerinitiative erst am 16.03.2009 über die Vorschläge der Verwaltung beraten könnte. Kritisch zu bemerken sei die lange Verfahrensweise in dieser Angelegenheit. In der nächsten Ratssitzung am 26.03.2009 sollte ein formaler Beschluss über den Inhalt des Bürgerbegehrens oder über die Zustimmung zu einer gemeinsam getroffenen Vereinbarung herbeigeführt werden.

 

Nach Auffassung von Herr Thielmann stehen die Bürgerinitiative und die Verwaltung kurz vor einer gemeinsamen Vereinbarung. Dadurch werde zunächst eine fest beabsichtigte Schulschließung ausgeschlossen. Der Schulgebäudebestand in den Stadteilen sowie die außerschulische Funktion seien zunächst gesichert. Mit diesem Zeitgewinn habe der Rat die Möglichkeit, sichere Entscheidungen in der Schulentwicklungsplanung zu treffen. Das Engagement der Eltern und der Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Stadtteilen habe sich gelohnt.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den gemeinsamen Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen.

 

Hinweis des Schriftführers: Die Stellungnahme der Bürgerinitiative wurde ebenfalls als Tischvorlage ausgelegt und ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Die formale Beschlussfassung über den Inhalt des Bürgerbegehrens „Ja zu Hagener Schulen“ wird in die Sitzung des Rates am 26.03.2009 geschoben.

 

  1. Der Rat ermächtigt die Verwaltung auf der Grundlage des in der Anlage befindlichen Entwurfs bis zur Ratssitzung am 26.03.2009 eine einvernehmliche und von neutraler Seite rechtlich überprüfte Vereinbarung zwischen Stadt und den Vertretern des Bürgerbegehrens mit dem Ziel herbeizuführen, dass diese auf die Durchführung eines Bürgerentscheides verzichten.

 

  1. Die Stadt Hagen übernimmt die Kosten für eine in Übereinstimmung mit den Vertretern des Begehrens zu beauftragende neutrale rechtliche Prüfung dieser Vereinbarung.

 

  1. Der ggf. durchzuführende Bürgerentscheid soll am 26.04.2009 erfolgen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlich unproblematischen Vorarbeiten für einen möglichen Bürgerentscheid zu beginnen sowie die in engerer Abhängigkeit von einem Ratsbeschluss stehenden Aufträge vorzubereiten.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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