05.03.2009 - 6.7 Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thieser geht auf einzelne Inhalte der Verwaltungsvorlage ein und erläutert die Vorschläge der SPD-Fraktion und deren Ergebnisse. Zur Wohnbebauung Obere Vogelsanger Straße verweist er auf die nicht vorhandene Infrastruktur und die bestehende schlechte Fußgängersituation. Weiter führt er aus, dass zur Zeit eine Entwicklung so weit außerhalb nicht erforderlich sei um auch letztlich das Hasper Zentrum nicht veröden zu lassen.

Im Hinblick auf das bestehende Eisenwerk Geweke lehnt Herr Thieser eine weitere Wohnbebauung im Bereich Hasencleverstraße ab und auch die Ausweisung als Wohnbaufläche des Gebiets Auf dem Gelling wird abgelehnt.

Entgegen der Verwaltungsmeinung spricht sich Herr Thieser für eine Ausweisung des Geländes östlich der Grundschötteler Straße im Bereich der A1 als Gewerbefläche aus.

Hinsichtlich der Wohnbebauung Hasencleverstraße fragt Herr Weber nach, ob es einen positiven Vorbescheid zur Wohnbebauung für die dort vorhandene alte Hofstelle gebe. Herr Bleja bejaht dies und teilt mit, dass es eine Genehmigung zur Umnutzung der landwirtschaftlichen Gebäude in Wohnbebauung gebe. Dieses Grundstück könne nach § 34 BauGB bebaut werden und der positive Vorbescheid sei zur Zeit bis April 2009 gültig und könne verlängert werden. Dieser positive Vorbescheid sei rechtsverbindlich.

Frau Bremser erklärt für die CDU-Fraktion, dass man die von Herrn Thieser genannten Gebiete nochmals abgefahren habe. Einigkeit bestehe im Hinblick auf die Wohngebiete Vogelsanger Straße und Auf dem Gelling. Zur Hasencleverstraße und zum Gewerbegebiet habe die CDU-Fraktion eine andere Meinung.

Daraufhin lässt Herr Weber über die einzelnen Punkte getrennt abstimmen.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan–Vorentwurf mit den in der Anlage als Potential dargestellten Flächen einzubringen

 

Änderung:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien folgende Änderungen zu beschließen:

 

Die Ausweisung von möglichen Wohnbauflächen im Bereich der Hasencleverstraße (4), Auf dem Gelling (13) sowie Obere Vogelsanger Straße (6) aus der Anlage 19 der Vorlage, entfällt.

 

Das Gelände östlich der Grundschötteler Straße im Bereich der A1 wird als Gewerbefläche ausgewiesen.

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Die Ausweisung von möglichen Wohnbauflächen im Bereich der Hasencleverstraße (4) aus der Anlage 19 der Vorlage, entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

Dafür:

11

 

Dagegen:

4

 

Enthaltungen:

0

 

 

Die Ausweisung von möglichen Wohnbauflächen im Bereich Auf dem Gelling (13) aus der Anlage 19 der Vorlage, entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

14

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

1

 

 

Die Ausweisung von möglichen Wohnbauflächen im Bereich Obere Vogelsanger Straße (6) aus der Anlage 19 der Vorlage, entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

Das Gelände östlich der Grundschötteler Straße im Bereich der A1 wird als Gewerbefläche ausgewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

Dafür:

9

 

Dagegen:

6

 

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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