05.03.2009 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Roland...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 05.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Aufgrund der Fragen von den Herren Gockeln, Geßler
und Thieser antwortet Herr Bleja zum Parkplatz, dass dieser erhalten bleibt und
dort keine neuen Gebäude entstehen. Zur Offenlegung erklärt er, dass es hierzu
eine gesetzliche Verpflichtung gibt und der Bach zwischen Spielplatz und
Parkplatz offen gelegt wird. Er geht davon aus, dass auch die
Hochwassersituation geprüft wurde und meint, dass man eine gewisse Verschmutzung
zugunsten der Offenlegung akzeptieren nehmen müsse. Zur Frage der hohen privaten
Grenzmauer führt Herr Bleja aus, dass nach Auskunft des Bauordnungsamtes keine
Beeinträchtigung der Bebauung des städtischen Grundstücks erfolgt. Das Ermittlungsverfahren
in dieser Angelegenheit wurde eingestellt.
Beschluss:
1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
Die geplante Offenlegung des Rolandbaches bis hin auf den an der Schützenstraße gelegenen Parkplatz, erfordert die Einbeziehung dieser Fläche in das Bebauungsplanänderungsgebiet.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 93, 94, 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh nebst der Begründung vom 19.02.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.02.2009 öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 19.02.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll in
2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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154,6 kB
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