13.07.2004 - 7 Übernahme von Ausbildungskräften

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Demnitz bemängelt, dass eine Differenzierung zwischen Verwaltungsbereich und gewerblich-technischem Bereich im vorliegenden Beschlussvorschlag nicht vorgenommen wird. Zudem habe die Verwaltung bisher regelmäßig bedarfsentsprechend ausgebildet. Das Fehlen der entsprechenden Stellen könne er sich daher nicht erklären. Eine Änderung in der Übernahme der Ausbildung könne er daher lediglich für zukünftige Auszubildende in Aussicht stellen. Herr Demnitz stellt einen geänderten Beschlußvorschlag vor, wonach Auszubildende mit einer Prüfungsnote “Sehr Gut” und “Gut” in ein volles unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen. Zudem solle Auszubildenden mit der Prüfungsnote “Befriedigend” eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt werden. Außerdem solle Auszubildenden mit einer Prüfungsnote “Ausreichend” im Ausnahmefall eine Übernahmemöglichkeit geboten werden. Gerade im gewerblich-technischen Bereich würden schlechte Noten nicht auf die Praxistätigkeit hinweisen. In anderen Städten würden bereits erfahrungsgemäß die praktischen Tätigkeiten zu einer Entscheidungsfindung herangezogen.

Herr Breddermann bemerkt, dass sich seit 1994 die Umstände geändert haben. Wenn in einem Jahr Auszubildende bedarfsdeckend eingestellt werden, könne sich im nächsten Jahr der Bedarf bereits geändert haben. Außerdem sei der Leistungsgesichtspunkt, auch zu Motivationsgründen, zu berücksichtigen. Eine Ausbildung in die Arbeitslosigkeit liege nicht vor, da jeder die Möglichkeit habe, durch Leistung eine entsprechende Übernahme zu erreichen. Gleichwohl sei eine stärkere Gewichtung der Praxistätigkeit möglich.

Herr Dr. Bäcker unterstreicht, dass dem Vorschlag von Herrn Demnitz bezüglich der Übernahme der Auszubildenden mit der Prüfungsnote “Ausreichend” zuzustimmen sei.

Herr Pollex erklärt, dass das Konsolidierungskonzept 24 Mio. Einsparung bei den Personalkosten beinhaltet. Das Personalkonzept sehe bisher vor, dass bis zu 10 Auszubildende, vorwiegend aus dem Verwaltungsbereich, übernommen werden sollen. Eine komplette Übernahme der ca. 30 Auszubildenden aus Verwaltungsbereich und gewerblich-technischem Bereich in Vollzeitstellen würde ein zusätzliches Volumen von ca. 4,2 Mio Euro im Zeitraum der nächsten 5 Jahren bedeuten. Zusätzliches Personal aus der Verwaltung müßte abgebaut werden, um diesen Vorschlag in dieser Weise verwirklichen zu können.

Frau Grehling betont, dass eine 100%-ige Übernahme unter Zugrundelegung des Konsolidierungskonzeptes nicht möglich ist. Gleichwohl sollte auch bei Auszubildenden mit der Prüfungsnote “Ausreichend” die Möglichkeit einer Übernahme in Sonderfällen, die in der Person des Auszubildenden liegen, geprüft werden.

Herr Demnitz hält an seiner Änderung des Beschlussvorschlages fest.

Herr Riechel erklärt, dass es gemeinsame politische Meinung sei, trotz Konsolidierungsprozesses betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Dieser Beschluss würde aufgeweicht werden, sollten Auszubildende nicht übernommen werden können. Aus diesem Grundsatz heraus sollte zumindest der jetzige Bestand der Auszubildenden übernommen werden. Für die Zukunft wäre es möglich, neue Voraussetzungen zu schaffen.

Herr Finck unterstützt die Meinung der SPD-Fraktion.

Herr Dr. Bäcker erklärt, dass es natürlich in jedem Bereich Gründe gibt, um Einsparungen auszusetzen. Gleichwohl sei der Konsolidierungsprozess weiterhin konsequent zu verfolgen. Auch im Bereich der Ausbildung sei ein deutliches Signal zu setzen.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Grehling, Herr Riechel, Herr Strüwer, Herr Pollex, Herr Demnitz

Herr Breddermann beantragt die Unterbrechung der Sitzung für die CDU-Fraktion.

Herr Dr. Bäcker unterbricht die Sitzung um 17.05 Uhr.

 

Wiederaufnahme der Sitzung um 17.50 Uhr.

 

Herr Demnitz trägt den erarbeiteten Kompromißvorschlag vor:

 

1.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich mit den Prüfungsnoten “Sehr gut” bzw. “Gut” werden in ein volles unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Ausbildungskräfte aus dem gewerblich-technischen Bereich mit den Prüfungsnoten “Sehr gut” bzw. “Gut” werden entsprechend dem Bedarf übernommen. Im übrigen wird ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit in einer vollen Stelle für ein Jahr garantiert.

 

2.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote “Befriedigend” werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres zu 2/3 der entsprechenden Arbeitszeit beschäftigt. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beschäftigungsmöglichkeiten für den betroffenen Personenkreis in städtischen Unternehmen zu suchen.

 

3.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote “Ausreichend” werden nicht übernommen. Eine Übernahme ist dann möglich, wenn die Leistungen während der Ausbildungszeit besser bewertet wurden als die Abschlussnote.

 

4.      Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Ausbildungskräfte, bei denen verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe einer Übernahme entgegenstehen.

 

Der Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom 14.04.1994 wird aufgehoben.

 

Herr Demnitz fragt nach, ab wann es praktikabel sei, diese Regelung in Kraft zu setzen, im Hinblick auf den Vertrauensschutz für die Auszubildenden.

Frau Grehling erklärt, dass diese Lösung frühestens im Jahre 2005 zum Tragen kommen kann, da auch während der Prüfungszeit 2005 unter Umständen für Einzelne noch nicht die ausreichende Möglichkeit gegeben war, den entsprechenden Rückstand in den Noten innerhalb des Jahres aufzuholen. In diesem Fall würden diese Überlegungen in die Frage der Härtefallklausel mit einbezogen. Dies würde bedeuten, in Einzelfällen auch noch für da Jahr 2006, dass bei den Fällen, die nachweislich nicht die Chance hatten,  den jetzigen Stand aufzuarbeiten, der Vertrauensschutz geprüft werden müsse.

Herr Dr. Bäcker läßt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich mit den Prüfungsnoten “Sehr gut” bzw. “Gut” werden in ein volles unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Ausbildungskräfte aus dem gewerblich-technischen Bereich mit den Prüfungsnoten “Sehr gut” bzw. “Gut” werden entsprechend dem Bedarf übernommen. Im übrigen wird ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit in einer vollen Stelle für ein Jahr garantiert.

 

2.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote “Befriedigend” werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres zu 2/3 der entsprechenden Arbeitszeit beschäftigt. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beschäftigungsmöglichkeiten für den betroffenen Personenkreis in städtischen Unternehmen zu suchen.

 

3.      Ausbildungskräfte aus dem Verwaltungsbereich und dem gewerblich-technischen Bereich mit der Prüfungsnote “Ausreichend” werden nicht übernommen. Eine Übernahme ist dann möglich, wenn die Leistungen während der Ausbildungszeit besser bewertet wurden als die Abschlussnote.

 

4.      Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Ausbildungskräfte, bei denen verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe einer Übernahme entgegenstehen.

 

 

Der Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom 14.04.1994 wird aufgehoben.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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