04.03.2009 - 7.6 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hulvershorn erklärt, dass der Verwaltungsvorlage entnommen werden könne, dass bei der gegebenen Sachlage kraft Gesetzes kein Ermessensspielraum bestehe, die Eintragung wirksam zu verhindern. Bei einem Nein der Stadt Hagen werde das Amt für Bodendenkmalpflege in Olpe die Weisung des zuständigen Landesministeriums NRW einholen. Die Unterschutzstellung diene der Sicherung und Bergung der etwaigen Bodenschätze und entfalle, wenn es keinen Grund mehr gebe. Die Verwaltung prüfe zzt. ob mit Hilfe eines anderen Eigentümers von geplanten Gewerbeflächen gemeinsam eine entsprechende Bodenuntersuchung vorgenommen werden könne. Die Vermarktung der Gewerbefläche Herbeck ruhe zurzeit.

 

Herr Leisten fragt, warum bei dieser gesetzlichen Aussage, die Vorlage zur Beratung in der Bezirksvertretung vorgelegt werde. Er weist auf die großen Eingriffe in die Fauna und Flora hin. Diese wurden vorgenommen um Gewerbegebiet zu entwickeln.

 

Herr Arnusch stimmt Herrn Leisten bei der Entwicklung  des Gewerbegebietes zu. Da die gesetzlichen Rahmenbedienungen so bestünden, werde er der Vorlage zustimmen.  

Er hält es für wichtig durch Vorlagen über den Sachstand  informiert zu werden, auch wenn diese keine andere Entscheidung zuließen.

 

Herr Königsfeld verweist auf § 10 Abs. 5 Buchstabe q) der Hauptsatzung der Stadt Hagen, dieser sage aus, dass die Bezirksvertretungen zuständig seien für Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks. Dazu gehöre auch die Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Hagen.

 

Herr Dr. Neimeier fordert die Verwaltung auf, in einem angemessenen Zeitrahmen festzustellen, ob weitere Grabungen in dem Gebiet sinnvoll seien.  Damit das Grundstück weiter vermarktet werden könne.

 

Herr Eisermann erinnert an die bereits geflossenen finanziellen Mittel, um das Gebiet für eine Gewerbeansiedlung zu erschließen.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass es verschiedene Arten geben Denkmalwerte zu gewichten. Unstrittig sei, dass die archäologischen Funde bedeutsam seien. Die Frage bleibe, wie schnell die Funde beborgen und gesichert werden können, um das Grundstück weiter zu vermarkten.

 

Herr Reinke hält die Ortsbezeichnung „Lange Eck“ in der Verwaltungsvorlage für falsch.

 

Herr Buschkühl schließt sich der Fragestellung von Herrn Strüwer an und möchte durch eine Art Notgrabung eine Prüfung herbeiführen, ob weitere Grabungen erfolgversprechend seien. Er stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die weitere Beratung auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Frau Sauerwein gibt zu verstehen, dass die Funde bereits vorliegen und eine interessante geschichtliche Erschließung des Gebietes zu erwarten sei. Sie möchte von der Verwaltung einen Zwischenbericht über die Funde vorgelegt bekommen, um die weiteren Ausgrabung verfolgen zu können.

 

Herr Eschenbach stimmt Herrn Buschkühl nicht zu und verweist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herr Hulvershorn zu Beginn der Diskussion vorgetragen habe.

 

Herr Leisten bittet die Bezirksvertreter, die Vorlage abzulehnen.

 

Herr Arnusch wiederholt seine Ansicht zur Vorlage und der Entwicklung von Gewerbegebieten in Hohenlimburg. Gewollt sei an dieser Stelle Gewerbe mit den damit verbundenen Arbeitsplätzen und keine JVA.

 

Herr Eisermann fragt, warum in der Sitzung kein Vertreter der Verwaltung zu den Fragen Stellung nehmen könne.

 

Herr Königsfeld wiederholt, dass der 1. Beigeordnete leider erkrankt sei und sein Vertreter einen Außentermin wahrnehme. Die inhaltlichen Fragen werde die Wirtschaftsförderung beantworten. Er empfiehlt der Bezirksvertretung, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. So sei von dem Anhörungsrecht Gebrauch gemacht.

 

Herr Eisermann wiederholt, dass er Antworten zur weiteren zeitlichen Vorgehensweise und weiteren Vermarktung des Gebietes in der nächsten Sitzung erwarte. In der Sitzung vom 01.04.2009 solle die Fachverwaltung einen Sachbericht vorlegen. Er bittet den Bezirksbürgermeister, den Tagesordnungspunkt auf die TOP vom 01.04.2009 aufzunehmen.

 

Herr Buschkühl wiederholt seinen Antrag zur Geschäftsordnung.

 

Herr Hulvershorn stimmt Herrn Eisermanns Wunsch zu und lässt über den Antrag von Herrn Buschkühl abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X     mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür               2

Dagegen       12

Enthaltungen   0

 

Herr Hulvershorn lässt bei Ablehnung der Vertagung der Beratung des Tagesordnungspunktes über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

  

 

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Beschluss:

 

Die „urgeschichtlich – mittelalterliche Siedlungskammer Hegge“, Lange Eck, Gemarkung Herbeck, Flur 4, Flurstück 225 ist als ortsfestes Bodendenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz einzutragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 2

 

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