04.03.2009 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Teil 1 – Gewerbe -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau David erläutert die Teilung des Bebauungsplanes in die zwei entsprechenden Plangebiete.  Das heute zu beschließende Plangebiet sei in Richtung Verbandstraße und in Richtung Wannebachtal geringfügig erweitert worden. Bestandteil der Vorlage sei das Planungsrecht und die Kompensation des Gebietes.

 

Herr Leisten betont, dass sich die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter der weitgehenden Eingriffe in die Fauna und Flora dieses Gebietes bewusst seien. Die Bezirksvertretung habe sich an dieser Stelle des Stadtgebietes bewusst für Gewerbe eingesetzt und werde den Weg positiv begleiten.

 

Herr Eschenbach sieht keinen Diskussionsbedarf mehr. Das Gewerbegebiet sei gewollt.

 

Frau Sauerwein macht ausdrücklich auf die starken Eingriffe in die Natur aufmerksam und äußert Ihre Bedenken das Plangebiet weiter auszudehnen.

 

Weitere Wortbeiträge ergeben sich nicht.

 

Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertreung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:

 

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Bauge­setzbuch (BauGB).

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Teil 1 – Ge­werbe, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbands­straße mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die geänderte Begründung vom 16.02.2009 gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbin­dung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Zt. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung vom 16.02.2009 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/08 (600) Teil 1 liegt im Stadtbezirk Ho­hen­limburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebach­straße.

Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Berchum, Flur 4, Flurstü­cke 179, 180, 181 teilw., 182 teilw, 183 teilw, 184 teilw., 186 u. 187 teilw. und Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage