05.07.2004 - 8.6 Endgültige Einziehung der Volmeburgstraße zwisc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S: 708), wegen des Wegfalles des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung der Volmeburgstraße zwischen der Staplackstraße und dem Grundstück Volmeburgstr. 2.

Die Fläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Delstern Flur 13 Flurstücke 24, 101, 123, 134, 135, 136, 137, 138, 139 und 152 jeweils teilweise.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan (Einziehungsplan) gelb und rot schraffiert dargestellt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 12

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 1

 

 

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