07.07.2004 - 8.5 Bebauungsplan Hohenlimburg Nr. 1 "Auf dem Sombo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 07.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau David
erklärt, es handele sich hierbei um eine Vorsichtsmaßnahme.
Herr Leisten
meint, dies sei eine Vorsichtsmaßnahme gegen einen Investor. Wenn man speziell
das täte, blockiere man einen der letzten Investoren in Hagen.
Herr Palsherm
gibt Herrn Leisten recht.
Frau David
macht weitere Ausführungen und erklärt, es gehe hier um die Nachnutzung.
Herr Strüwer
meint, die Zeiten seien vorbei, wo man sich aussuchen könne, wer sich wo
ansiedele.
Frau David
schlägt vor, die Angelegenheit im Rahmen des FNP zu diskutieren, wenn die
Bezirksvertretung dieser Einleitung jetzt nicht zustimmen wolle.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Einleitung der Änderung Nr.2 zum Bebauungsplan Hohenlimburg Nr.
1 “Auf dem Somborn” gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in
der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Gebiet des
Bebauungsplanes wird im wesentlichen begrenzt durch
- die Lenne im Westen
bzw. Süden
- die Henkhauser Str.
bzw. Im Niederfeld im Osten
- und durch eine gedachte Verbindungslinie zwischen dem Friedhof und der Elseyer Str. im Norden.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser
Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
