12.02.2009 - 5.14 Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig erklärt für seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass diese den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehne. Bei dem Vorhaben handele es sich nicht um eine Lückenbebauung, sondern um die Ausweisung eines neuen Baugebietes. Ergänzend geht Herr Ludwig auf die verkehrlichen Probleme im Stadtteil Berchum ein.

 

Herr Marscheider teilt für seine Fraktion Bürger für Hagen mit, dass diese den Beschlussvorschlag ebenfalls nicht mittragen werde. Die Bürgerinnen und Bürger seien zu wenig mit in die Vorplanungen einbezogen worden.

 

Herr Thielmann erinnert an die mit der Bebauung einhergehenden Probleme und zeigt sich erleichtert, dass nun im gesamten Verfahren die erforderliche Rechsicherheit vorliegen würde.

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Beschluss:

 

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West“ nebst Begründung vom 14.01.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, die Flurstücke 253, 686 teilweise, 687, 774 und 775 und in Flur 2 die Flurstücke 1 teilweise, 214, 215 teilw., 237, 279 teilw., 280 bis 282, 431, 617 teilw. und 888 bis 893.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer 2009 der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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