13.07.2004 - 17 Bebauungsplan Hohenlimburg Nr. 1 "Auf dem Sombo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schädel weist darauf hin, dass mit diesem Verfahren insbesondere der Einzelhandel des Nahversorgungsschwerpunktes an der Möllerstraße in Elsey geschützt und gestärkt werden soll.

 

Auf die Frage von Herrn Oberste-Berghaus nach einem konkreten Anlass, berichtet Herr Schädel über ein Vorhaben zur Errichtung eines Getränkemarktes und eines Schuhmarktes im Bereich der Elseyer Straße.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Änderung Nr.2 zum Bebauungs­plan Hohenlimburg Nr. 1 “Auf dem Somborn” gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird im wesentlichen begrenzt durch

- die Lenne im Westen bzw. Süden

- die Henkhauser Str. bzw. Im Niederfeld im Osten

- und durch eine gedachte Verbindungslinie zwischen dem Friedhof und der Elseyer Str. im Norden.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 

 

Dafür:

 7

 

 

Dagegen:

 7

 

 

Enthaltungen:

 1